Anfang 2020 startete QS ein Pilotprojekt zur zentralen Erfassung von Rinderschlachtdaten. Was steckt genau dahinter?
May: Bereits seit 2018 melden die Geflügel- und Schweineschlachtbetriebe alle Schlachttierbefunde an die QS-Datenbank. Mit dem Pilotprojekt prüfen wir nun, welche Befunddaten die Schlachtbetriebe aus der amtlichen Schlachttieruntersuchung bei Rindern erfassen und wie häufig sie vorkommen. Dafür melden derzeit sieben Schlachtbetriebe ihre Befunddaten aus dem zweiten Halbjahr 2019 in anonymisierter Form. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Landwirtschaft, Schlachtbetrieben und Handel analysiert und bewertet die Ergebnisse.
Welche Befunde erfassen die Schlachthöfe im Rahmen des Projektes?
May: Die Befunde orientieren sich an den Vorgaben, mit denen wir bei Schweinen gute Erfahrungen gesammelt haben: Atemwegs- und Organgesundheit, Gelenk- und Knochenveränderungen, Unversehrtheit, Teilschäden, Trächtigkeit und Tauglichkeit des Tieres. Das kann sich nach der Bewertung durch die Arbeitsgruppe aber noch verändern.
Was ist noch mit den Daten geplant?
May: Die Befunddaten aus der Rinderschlachtung sollen, genauso wie beim Schwein, an die Tierhalter zurückgemeldet werden und damit dem Betrieb als Indikator für Tierschutz und Tiergesundheit dienen. Ob wir hier auch einen Tiergesundheitsindex mit mehreren Teilindizes ermitteln, wird die Arbeitsgruppe zu gegebener Zeit beraten.
Welche Vorteile hat das Projekt für Rinderhalter und Schlachtbetriebe?
May: Nach wie vor erfassen die Veterinäre in den Rinderschlachtbetrieben die Befunddaten unterschiedlich und teilweise unvollständig. Die Datenvergleiche sollen die Qualität der Befunddaten verbessern und Transparenz und Objektivität für die Rinderhalter schaffen. Außerdem können sie die aufbereiteten Daten für das Betriebsmanagement nutzen.
Werden bald alle Rinderschlachthöfe die Befunddaten melden?
May: Wir gehen davon aus, dass zukünftig viele Schlachtbetriebe diese Daten melden werden, weil sie darüber auch die Möglichkeit des Vergleichs mit der Einstufung in anderen Schlachtbetrieben haben. Ob und wann es im QS-System verpflichtend vorgegeben wird, werden unsere Gremien entscheiden. Für die Kennzeichnung der „Haltungsform“ ist vorgesehen, ab 2022 alle Rinderhalter an einem indexierten Schlachtbefunddatenprogramm teilnehmen zu lassen.
Das Interview lesen Sie auch in der neuen Ausgabe der top agrar 6/2020.