Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Sonderbericht veröffentlicht mit dem Titel „Außergewöhnliche Unterstützung für Milcherzeuger in der EU im Zeitraum 2014-2016 - Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Effizienz“. Darin beurteilt der Rechnungshof, wie gut die „Sicherheitsnetze“ des EU-Milchmarktes funktioniert haben und wie effektiv die zuständigen Behörden die Sonderzahlungen an Milcherzeuger verteilt haben.
Festgestellt haben die Experten unter anderem, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zwar umfassende Maßnahmen ergriffen hätten, um Landwirten während der Milchmarktstörung 2014 bis 2016 zu helfen. Die zugrundeliegende Analyse sei jedoch im Allgemeinen unzureichend gewesen, um Entscheidungen über die Höhe und die Zielausrichtung der benötigten Unterstützung zu treffen.
Der Bericht hat zwar keine rechtlichen Konsequenzen, doch die Prüfer geben Empfehlungen an die EU-Kommission:
- Die Kommission sollte bei zukünftigen Krisen die möglichen Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) prüfen, bevor eine Produktionsverringerung finanziell gefördert wird. Beispielsweise mit Hilfen, die an ein Überangebot gekoppelte sind. Das soll das Risiko von Mitnahmeeffekten reduzieren.
- Um eine effizientere Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, sollte die Kommission unter anderem Schwellenwerte für die Analyse von potentiell erheblichen Marktstörungen festlegen.
- Die Kommission soll analysieren, wie sich verschiedene Modelle von Sonderbeihilfen auswirken auf das Verhalten und die Liquidität von Milcherzeugern sowie auf die Marktstabilisierung und die Umwelt mit Blick auf die Rolle von Erzeugern und Molkereien beim Risikomanagement. Als Zieldatum für eine solche Studie nennt der Rechnungshof das Jahr 2024.
Aus den im Bericht abgedruckten Antworten der Kommission geht hervor, dass sie die erste Empfehlung zum Vorgehen bei künftigen Marktungleichgewichten annimmt. Abgelehnt werden Schwellenwerte, da Marktstörungen „mehrdimensionaler und unvorhersehbarer Natur“ seien. Mit Blick auf die dritte Empfehlung kündigt die Kommission die Durchführung einer Studie an.
Den vollständigen Bericht des Europäischen Gerichtshofs können Sie hier herunterladen: