In nur einem Monat hat sich das Exportverbot von Rindern in Drittländer eines bayerischen Landkreises zu einem bundesweiten Politikum hochgeschaukelt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium macht bisher keine Anstalten, deutschlandweit einheitliche Vorgaben für die Kontrolle der Drittlandexporte zu schaffen. Logische und bittere Folge: Alleingänge einzelner Bundesländer wie Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen. Das verschärft die Unsicherheit und führt zu ungleichen Bedingungen.
Mitte April haben die Minister von Bund und Ländern bei der Agrarministerkonferenz die Chance, sich auf ein einheitliches Vorgehen in Deutschland zu einigen – hoffentlich ohne neue bürokratische Hürden. Bislang trägt jedes Amt selbst die Verantwortung für die Abfertigung langer Transporte. Entsprechend unterschiedlich ist auch die Kontrolle der Tierschutzvorgaben. Einige Transporteure suchen für die Abfertigung bewusst weniger kritische Landkreise auf. Um den Amtsveterinären Rückendeckung zu geben, hat Schleswig-Holstein bereits einen Vorstoß gewagt und will konkrete Transportrouten festlegen, auf die sich die Veterinäre berufen können. Kann das eine bundesweite Lösung sein?
Auch gegenüber der EU-Kommission muss Deutschland den Druck erhöhen. Die Vorgaben für lange Tiertransporte sind EU-weit gleich, es hapert jedoch an der einheitlichen Umsetzung und Kontrolle. Zuchtverbände, Exporteure und Tierschutzorganisationen kritisieren seit Jahren die uneinheitlichen Standards für Drittlandexporte innerhalb der EU. Die Folge sind Tierschutzverstöße auf der einen und Wettbewerbsnachteile auf der anderen Seite.
Ein deutscher Alleingang geht hingegen am Ziel vorbei. Wenn die Bedingungen und die Bürokratie bei Abfertigung und Transport aus Deutschland nicht mehr zu erfüllen sind, werden deutsche Zuchtviehtransporte künftig in anderen EU-Staaten abgefertigt. Das darf nicht passieren. Denn es hilft keineswegs den Tieren.