Durch eine Sonderregelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind selbstfahrende Futtermischwagen ab dem 1. Januar 2018 von der Kfz-Steuer befreit. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe, um bis zu 1.700 Euro pro Jahr, entlasten.
Diese Steuerfreiheit gilt allerdings nur für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Begründet wurde die Ausnahme selbstfahrender Futtermischwagen von der Zulassungspflicht damit, dass ihr Betrieb in erster Linie der Tierfütterung und nicht dem Gütertransport dient.
Immer mehr Betriebe steigen aufgrund des Strukturwandels auf Selbstfahrer um. Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont daher: „Die bisherige Besteuerung von selbstfahrenden Futtermischwagen war gegenüber den angehängten und daher regelmäßig steuerbefreiten Futtermischwagen eine Benachteiligung.“ Darüber hinaus will die Regierung mit der Neuregelung auch einen Wettbewerbsnachteil der deutschen Landwirte gegenüber ihren europäischen Kollegen entgegenwirken.