Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette stärken. Und zwar mit der Umsetzung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) zur Gestaltung von Lieferbeziehungen. Die Diskussion darum besteht seit Jahren. Doch jetzt hat das Agrarministerium das Thema noch einmal mit dem 4-Punkte-Plan konkretisiert.
Die GMO ist ein Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU-Mitgliedstaaten. Der in der GMO enthaltene Art. 148 ermöglicht es den Ländern, verbindlich vorzuschreiben, dass Rohmilchlieferungen nur und ausschließlich aufgrund schriftlicher Verträge erfolgen dürfen. Die Verträge müssen Regelungen zum Preis, zur Menge und zur Laufzeit aufweisen.
Ob diese Regelung auch für Molkereigenossenschaften gilt bzw. jetzt vom BMEL so umgesetzt wird ist allerdings offen und wird immer wieder diskutiert. In Verbänden und unter Milcherzeugern ist umstritten, ob staatlich vorgeschriebene Lieferverträge tatsächlich zu einer besseren Verhandlungsposition der Landwirte und zu höheren Milchpreisen führen könnten.
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Wie ist Ihre Meinung zur Umsetzung des Artikel 148? Soll die Bundesregierung damit Lieferbeziehungen mit Menge und Preis zwischen Erzeugern und Molkereien vorschreiben? Welche Auswirkungen hat das Ihrer Meinung nach auf die Stellung der Milcherzeuger im Milchmarkt?
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