Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat das für Menschen ungefährliche Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Auch im Saarland wurde das Virus bei einer Kuh im Kreis Merzig-Wadern festgestellt. In beiden Bundesländern war die Blauzungenkrankheit zuletzt im November 2019 aufgetreten.
Die Restriktionsgebiete bleiben damit weiter bestehen. Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.