Das EU-Parlament hat einer neuen Futter- und Tierarzneimittelverordnung ab 2021 zugestimmt. Ziel der EU-Verordnung ist vor allem, antimikrobielle Resistenzen einzudämmen, indem z. B. die prophylaktische und metaphylaktische Gabe von Antibiotika nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.
In den kommenden zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten die Verordnung in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist vieles ohnehin schon strenger geregelt als in anderen EU-Ländern. „Es ist aber zu befürchten, dass Deutschland noch eins oben drauf setzt“, sagt Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt).
Mit größerer Sorge sieht Moder jedoch die anstehende Konkretisierungen der Verordnung durch die EU. Reserveantibiotika sind in der Nutztierhaltung in Deutschland schon seit der neuen Tierärztlichen Hausapothekenverordnung im März 2018 nur nach Anfertigung eines Antibiogramms erlaubt. Die EU könnte jedoch den Einsatz einiger Wirkstoffe wie Colistin sowie Makrolide ganz verbieten. „Das ist problematisch, da wir immer weniger Wirkstoffe zur Verfügung haben. Es kommen kaum neue hinzu, weil die Pharmaindustrie ihre Forschung in dem Bereich zurückgefahren hat“, so Moder. Der Bildung multiresistenter Keime müsse vorgebeugt werden. Doch viele der Maßnahmen in den Verordnungen gehen am Ziel vorbei. Der bpt will sich deshalb dafür einsetzen, dass der Nutztierhaltung nicht noch weitere Wirkstoffe verloren gehen.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen top agrar-Ausgabe 1/2019.