Für Ferkel, die nach deutschem Recht betäubt und kastriert wurden, will die VEZG ab Januar 2021 einen Zuschlag von 4 € einführen. Unter Ferkelerzeugern und Mästern ist der Plan umstritten.
In sieben Monaten läuft die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration endgültig aus. Daher brauchen die Sauenhalter endlich Klarheit darüber, welche der vom Gesetzgeber zugelassenen Alternativen von den Ferkelabnehmern akzeptiert und wie die Läufer künftig bezahlt werden. Das ist wichtig, damit Sauenhalter, die auch nach dem 31. Dezember Kastrate anbieten wollen, noch rechtzeitig in ein Narkosegerät investieren können.
Ebenso wichtig ist für die Ferkelerzeuger, dass sie Gewissheit bekommen, wie betäubt kastrierte Ferkel künftig bezahlt werden. Denn schließlich steigen die Kosten durch die zusätzliche Betäubung an. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) sowie die Fachbeiräte der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben daher eine Anpassung der Ferkelnotierung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten soll.
Ist es das richtige Signal?
Die VEZG-Ferkelnotierung bezieht sich künftig auf 200er Gruppen unkastrierter Eber- und Sauferkel, die in Deutschland geboren und aufgezogen wurden. Nach geltendem Recht kastrierte Ferkel deutscher Herkunft, die in Partien mit einem ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis gehandelt werden, erhalten zusätzlich einen Bonus von 2 € je Wurfferkel bzw. 4 € je Kastrat.
Keine Frage: Das ist ein starkes Signal an die Branche. Aber ist es auch das richtige Signal? Und kommt es zudem zur richtigen Zeit? top agrar hat sich bei Ferkelerzeugern, Mästern und Branchenvertretern umgehört.
henning.lehnert@topagrar.com