Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert die Anschaffung zertifizierter Narkosegeräte. Es übernimmt bis zu 60% der Investition bzw. max. 5000 €/Betrieb. Dafür stellt es 20Mio. € zur Verfügung. Das entspricht 4000 Bewilligungen, wenn der Höchstbetrag gezahlt wird.
Die Abwicklung der Anträge erfolgt über die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in Bonn. Details dazu finden Sie auf der BLE-Homepage (www.ble.de/ferkelnarkose).
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
- In der ersten Stufe muss der Landwirt belegen, dass er Ferkelerzeuger und damit antragsberechtigt ist. Dafür reicht ein Auszug aus der HIT-Datenbank. Sind alle Vorgaben erfüllt, erteilt die BLE einen Bewilligungsbescheid. Die Antragsfrist endet am 1. Juli 2020!
- Mit dem Bewilligungsbescheid kann der Landwirt dann auf eigenes Risiko ein förderfähiges Narkosegerät (Auflistung unter www.ble.de/ferkelnarkose)kaufen. In der zweiten Antragsstufe beantragt der Landwirt dann die Auszahlung des Förderbetrages. Dem Antrag muss eine Kopie der Rechnung bzw. ein Kontoauszug als Zahlungsbeleg beigefügt werden. Die Frist für diese zweite Antragsstufe endet am 1. Sept. 2020.
Die Förderanträge werden nach dem Windhundverfahren bearbeitet: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bis Redaktionsschluss lagen der BLE auf Anfrage von top agrar bereits 2050 Förderanträge vor. Die Hälfte der Fördermittel ist somit theoretisch bereits vergeben. Wer noch dabei sein will, sollte deshalb jetzt schnell handeln und zumindest den ersten Antrag stellen! ▶