Deutschland bereitet sich intensiv auf einen möglichen ASP-Ausbruch vor. Im Krisenfall sollen z.B. Spezialwaffen eingesetzt werden. Dr. Torsten Staack von der ISN nennt die Einzelheiten.
- Zuständigkeiten geregelt: Welche Maßnahmen bei einem ASP-Ausbruch vor Ort im Einzelnen umzusetzen sind, darüber entscheiden in Deutschland immer die Veterinärämter der Landkreise. Sie orientieren sich an den Vorgaben der Bundesbehörden und der EU. Die EU ist die oberste Entscheidungsebene bei Tierseuchenausbrüchen. Bei heiklen Entscheidungen wie z.B. Keulungsanordnungen müssen die Landesbehörden und Ministerien zustimmen.
- Ernteverbote möglich: Dank der novellierten Schweinepest-VO kann der Staat bei einem ASP-Ausbruch jetzt sogar in die Eigentumsrechte der betroffenen Grundbesitzer eingreifen. Wenn es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, kann z.B. die Nutzung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen für höchstens sechs Monate beschränkt oder verboten werden. Zudem kann angeordnet werden, dass auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen Jagdschneisen anzulegen sind.
Nach §14d Absatz 5 Punkt 5 der Schweinepest-VO gelten im Falle eines ASP-Ausbruchs besondere Auflagen beim Einsatz von Gras, Heu und Stroh. Wenn die Produkte im sogenannten „Gefährdeten Gebiet“ rund um den ASP-Ausbruch geerntet worden sind, dürfen sie nicht zur Verfütterung oder als Einstreu bzw. Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Liegt die Ernte mindestens sechs Monate zurück und wurden die Produkte einer Hitzebehandlung unterzogen, gelten andere Vorgaben.
- Spezialwaffen für die Jagd: Um den Wildschweinebestand bei einem ASP-Ausbruch möglichst effektiv reduzieren zu können, haben die Bundesländer unterschiedliche Lösungen erarbeitet. In Bayern z.B. dürfen auf Grundlage einer personenbezogenen Genehmigung verschiedene technische Hilfsmittel bei der Jagd eingesetzt werden. Das können u.a. Nachtsichtgeräte sein. In NRW sollen unter anderem staatsbedienstete Jäger im Umgang mit spezieller Bewaffnung geschult werden. Im ASP-Fall werden diese Personen dann vorübergehend mit den in staatlichen Waffenkammern eingelagerten Spezialwaffen ausgestattet.
- Anpassung der Rechtsvorschriften: In Deutschland arbeiten die Behörden daran, die verschiedenen Rechtsvorschriften besser aufeinander abzustimmen. So wurde zum Beispiel die Schweinepest-VO allein im Jahr 2018 zweimal geändert. Weitere Änderungen sind möglich, wenn die Beteiligten dafür Bedarf sehen. Parallel dazu arbeitet man derzeit daran, weitere Verordnungen wie zum Beispiel die Verordnung über den Einsatz von „Tierischen Nebenprodukten“ besser mit der Schweinepest-Verordnung zu synchronisieren.
- Notfalllager für Zäune und Co.: In NRW wurde die Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) gegründet. Ihre Aufgabe besteht u.a. darin, wichtige Materialien wie Zäune usw. einzukaufen, sodass ein betroffenes Gebiet im Ernstfall schnell abgeriegelt werden kann. Ein weiteres Ziel ist die Organisation der effektiven Kadaversuche und Kadaverbergung.
- Infoseiten im Netz: Das BMEL informiert unter www.bmel.de/asp. Das dem Ministerium unterstellte staat-liche Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Seite TSIS (TierSeuchenInformationsSystem) freigeschaltet. Unter www.tsis.fli.de findet man Infos zur aktuellen Tierseuchenlage. Auf der Homepage des FLI geben die Tierseuchenexperten weitere Informationen (www.fli.de).
Die Bundesländer stellen ebenfalls Informationen im Netz bereit. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) informiert z.B. unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de, in Bayern ist die Internetseite www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tier/017243/index.php freigeschaltet.
Der Deutsche Jagdverband hält unter www.jagdverband.de/ASP Infos bereit, hier sind z.B. alle ASP-Infos aus den verschiedenen Bundesländern aufgelistet. Die ISN hat eine eigene ASP-Infoseite auf ihrer Homepage www.schweine.net mit Hinweisen usw. eingerichtet.