top agrar gibt Ihnen einen Überblick, was Sie aktuell beachten müssen, wenn Ihr Betrieb beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in eine der Restriktionszonen rutscht.
Sperrzonen I, II und III, Kern-, Beobachtungs- und gefährdetes Gebiet, weiße Zone, und, und, und. Hand aufs Herz: Haben Sie noch den Überblick, welche Restriktionszonen bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest eingerichtet werden, wie groß sie sind und wie lange die Beschränkungen gelten? Oder welche unterschiedlichen Folgen ein ASP-Nachweis bei Wild- oder Hausschweinen hat?
Trösten Sie sich, Ihnen geht es nicht allein so. Durch notwendige Anpassungen an das seit April 2021 geltende EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) sind bei der ASP-Bekämpfung neben der deutschen Schweinepestverordnung auch diverse EU-Verordnungen zu beachten. Wobei das EU-Recht Vorrang hat.
Bislang wurden die EU- und nationalen Vorgaben noch nicht in einer einheitlichen Schweinepestverordnung gebündelt. Das führt dazu, dass die Bundesländer die Gesetzestexte teilweise unterschiedlich interpretieren und vergrößert die Verwirrung.
Damit Sie im Ernstfall den Überblick behalten, hat top agrar die aktuell geltenden Vorgaben zusammengefasst.
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