Das Bundeslandwirtschaftsministerium will beim Kupierverbot die Zügel anziehen. Wie top agrar erfuhr, will das BMEL noch in diesem Frühjahr einen Vorschlag zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen. Das Kupieren von Ferkelschwänzen soll dann nur noch in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des zuständigen Kreisveterinäramts erlaubt sein. Mit der geplanten Änderung setze man Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um und schließe Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, so eine BMEL-Sprecherin auf Anfrage von top agrar.
Bei Landwirten und Tierärzten sorgt der Vorstoß des Ministeriums für Verunsicherung. Denn bei einem generellen, gesetzlichen Verbot drohen Tierschutzprobleme. Zudem fürchtet man, dass deutsche Mäster dann verstärkt auf kupierte Ferkel aus anderen EU-Ländern ausweichen.