In meinen Augen ist der geplante Zuschlag für Ferkel aus betäubt kastrierten Würfen in Höhe von 2 € ein Sündenfall. Man kann das mit Markttransparenz begründen, ich halte es eher für vorauseilenden Gehorsam der VEZG. So wird den ausländischen Ferkelanbietern verdeutlicht, welchen Aufpreis ihre nicht nach deutschen Vorgaben kastrierten Eber bei uns erlösen können. Ich bezweifle, dass den deutschen Sauenhaltern damit geholfen ist.
Besser wäre es, die Kosten der einzelnen Kastrationsalternativen und die Erlösmöglichkeiten sauber zu kalkulieren und den Landwirten zur Orientierung zu geben. Wenn ein Mäster chirurgisch kastrierte Ferkel haben möchte, soll er seinem Ferkelerzeuger das Kastrieren auch bezahlen. Das kann und darf nicht über die Notierung geregelt werden. Boni müssen direkt und individuell zwischen Ferkelerzeugern und Mästern ausgehandelt werden, sowohl bei Impfungen als auch bei der Kastration.
Nach deutschem Tierschutzgesetz sind Amputationen verboten. Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Mittel- bis langfristig müssen wir daher komplett aus der chirurgischen Ferkelkastration aussteigen, denn es gibt mittlerweile bessere Wege. Der jetzige Vorschlag der VEZG ist in meinen Augen definitiv ein falsches Zeichen. Auf diese Weise wird der Ausstieg aus der chirurgischen Kastration seitens der Vermarkter blockiert, und das darf nicht sein!
Nadine HenkeTierärztin und Sauenhalterin aus Bruchhausen-Vilsen