Die Idee, sich mehr Tierwohl von der Gesellschaft bezahlen zu lassen, ist grundsätzlich richtig. Steigende Kosten müssen vom Kunden bezahlt werden. Das ist in allen Wirtschaftsbereichen so. Dennoch gibt es beim Borchert-Konzept noch Klärungsbedarf.
- So muss zum Beispiel vertraglich festgeschrieben werden, das die Stufe II in einigen Jahren nicht in Ordnungsrecht überführt wird. Auch die Rechtsanwälte der Machbarkeitsstudie betonen dass, um die Förderfähigkeit des Borchert-Plans nicht zu gefährden. Denn was einmal im Gesetz steht, kann rein rechtlich nicht durch zusätzliche Abgaben bzw. Steuern quersubventioniert werden.
- Betriebe, die zum Beispiel wegen des Naturschutzes nicht in Stufe II kommen, müssen Bestandsschutz erhalten. Für sie müssen Entschädigungszahlungen fließen.
- Erheblichen Klärungsbedarf sehe ich noch bei den Ausgleichszahlungen. Bislang liegen nur die Zahlen zu den reinen Mehrkosten auf dem Tisch. Worüber dringend noch verhandelt werden muss, sind die einzelbetrieblich notwendigen Erstattungen. Damit meine ich unter anderem den betriebswirtschaftlichen Mehrwert.
Apropos Geld: Ich bin der Meinung, dass der Berufsstand eigene Kostenberechnungen vorlegen sollte. Bislang beruhen alle diskutierten Zahlen auf Berechnungen von Wissenschaftlern, Einschätzungen von Politikern usw. Das ist nicht gut und selten richtig. Allein die steigenden Baukosten – z.B. plus 40% bei Stahl – werfen alle bislang gemachten Kalkulationen über den Haufen.
Deshalb fordere ich: Wenn die Vorschläge der Borchert-Kommission umgesetzt werden, dann müssen sie uns Landwirten faire Chancen eröffnen und dürfen keine Existenzen gefährden. Diese Gefahr sehe ich bei der Stufe II und höher. Hier wird die Grenze des Zumutbaren überschritten.
Eine weitere wichtige Baustelle ist das Thema Kommunikation. Wir brauchen dringend eine Infokampagne. Denn viele Bauern tappen im Dunkeln. So entstehen Unsicherheit und Fake News.