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Ernteversicherung bei ASP-Ausbruch

Lesezeit: 1 Minuten

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Landwirte in den betroffenen Regionen ihre Felder nur noch eingeschränkt oder unter Umständen gar nicht mehr bewirtschaften. Dadurch drohen gravierende finanzielle Verluste. Die Landwirte erhalten zwar staatliche Entschädigungen, können aber auf Teilschäden sitzen bleiben. In Deutschland bieten in solchen Fällen zwei Versicherungsunternehmen Schutz.


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Die R+V Versicherung hat jetzt mitgeteilt, dass seit Jahresbeginn auch Neukunden wieder eine ASP-Ernteversicherung abschließen können. Sie kommt zeitnah für den Verlust auf, wenn Landwirte im ASP-Fall ihre Felder nicht mehr bewirtschaften dürfen. Dies sichere die Liquidität der Betriebe. Das Unternehmen beauftragt dann einen Sachverständigen, der den Schaden ermittelt.


Gleichzeitig hat das Unternehmen die Leistungen erweitert: Futtermais oder Weizen aus ASP-Regionen bezahlt der Landhandel schlechter. Für diese Wertminderung kommt der Staat nicht auf. In diesem Falle erstattet die R+V bis zu 10% des Marktpreises.


Auch die Münchener & Magdeburger Agrar bestätigte auf Nachfrage von top agrar, dass Neukunden wieder ASP-Ernteversicherungen abschließen können. Die Richtlinien dafür werden laufend der Gefahrenlage angepasst.

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