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Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Aus dem Heft

Flächennutzung: Nutzung der Ackerflächen wieder möglich

Lesezeit: 1 Minuten

Mit der Fertigstellung der doppelten, festen Umzäunung der „Weißen Zone“ in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße hat der ASP-Landeskrisenstab auch die Nutzungsverbote für land- und forstwirtschaftliche Flächen weitgehend aufgehoben. In der „Weißen Zone“ dürfen landwirtschaftliche Produkte wie z.B. Mais wieder geerntet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor eine intensive Fallwildsuche erfolgte und das Erntegut im Kerngebiet verbleibt. Zudem darf kein Erntegut aus dem Kerngebiet und der „Weißen Zone“ in Betriebe mit Schweinehaltung verbracht werden.


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Auch für die Bestellung gelten noch Auflagen: Kulturen wie Winterraps und Roggen, die aufgrund ihrer Wuchshöhe die Fallwildsuche oder die Jagd behindern könnten, dürfen noch nicht ausgebracht werden. Die Details sind in einem Leitfaden zusammengefasst, den das Potsdamer Ministerium gemeinsam mit Verbänden erstellt hat.

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