Nur noch knapp 460 Tage, dann ist die betäubungslose Ferkelkastration endgültig Geschichte. Und die Schweinehalter? Sie sind verunsicherter denn je, für welche der Alternativen sie sich entscheiden sollen. Die Ergebnisse der beiden vom Bund finanzierten Praxisstudien zeigen einmal mehr, dass die Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaperon keine Alternative ist – sowohl aus Tierschutz- als auch aus Kostensicht.
Aber auch bei der vom BMEL favorisierten Inhalationsnarkose mit Isofluran gibt es mehr offene Fragen als Antworten. Aus Kostensicht ist dieses Verfahren ohnehin nur praktikabel, wenn die Landwirte die Inhalationsnarkose wirklich selbst durchführen dürfen. Zudem bleibt die Unsicherheit, ob das Gas für den Anwender gesundheitsschädigend ist oder nicht. Hier wird den Landwirten ein Verfahren aufgenötigt, obwohl es in Deutschland zu Isofluran noch nicht einmal rechtsgültige Arbeitsplatzgrenzwerte gibt. Am Ende soll der Landwirt das volle Risiko tragen – nicht nur für seine eigene Gesundheit. Als Arbeitgeber trägt er auch die Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitarbeiter!
Am Ende wird vermutlich vieles auf die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch hinauslaufen. Deshalb haben die Schweinehalter ein Recht darauf, endlich von den Schlachtunternehmen und vom Handel zu erfahren, ob bzw. wie viele Jung- und immunokastrierte Eber sie künftig abnehmen werden und zu welchen Konditionen. Die Podiumsdiskussion während der top agrar-Fachtagung am 8. Oktober in Verden bietet Ihnen die Gelegenheit, dem Handel selbst auf den Zahn zu fühlen.