Was schreibt die Schweinehaltungs-Hygieneverordnung in puncto Einzäunung und Hoftor vor?
Hopp: Grundsätzlich müssen Betriebe mit mehr als 700 Mastschweinen bzw. mehr als 150 Sauen oder über 100 Sauen im geschlossenen System über eine Einfriedigung mit verschließbaren Toren verfügen. Beides soll unbefugtes Befahren und Betreten des Hofbereiches verhindern.
Warum sind aus Ihrer Sicht auch Weideroste für Hofzufahrten akzeptabel?
Hopp: Der Text der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung stammt aus einer Zeit, als die Wildschweinepopulation vergleichsweise gering und die Afrikanische Schweinepest noch weit weg war. Wir müssen die Betriebe heute vordringlich gegen den Kontakt mit Wildschweinen schützen. Und das lässt sich am sichersten und ständig durch Weideroste gewährleisten, insbesondere bei Betrieben mit mehreren Zufahrten, die auch ins Feld führen.
Wie lassen sich zusätzlich auch der Personen- und Fahrzeugverkehr effektiv kontrollieren?
Hopp: Fremder Personen- und Fahrzeugverkehr wird in der Regel durch die Hauptzufahrt des Betriebes geführt, wo ein zu verschließendes Tor sicher sinnvoll und zu fordern ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass ein Betriebsgelände sehr häufig von mehreren Seiten befahrbar ist. Hier stehen die vorhandenen Tore aber meistens offen. Ein Weiderost bietet für diese Zufahrten eine dauerhafte Barriere gegen Wildschweine, gegen die der Betrieb vordringlich zu sichern ist. Allerdings sollte man vor Baubeginn immer erst mit dem zuständigen Veterinäramt Rücksprache halten.