Richtig eingesetzte Lebendfallen, sogenannte Saufänge, ermöglichen eine tierschutzgerechte und effiziente Reduzierung der Schwarzwildbestände. Der Betrieb der Fallen ist nach dem Bundesjagdgesetz aber grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um bürokratische Hürden abzubauen und so die Jagd auf Schwarzkittel zu forcieren, hat die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg jetzt das Anzeigeverfahren per Allgemeinverfügung vereinfacht.
Formular ausfüllen genügt
Jagdausübungsberechtigte müssen den Betrieb eines Saufanges künftig nur noch durch Ausfüllen eines Formulars bei der obersten Jagdbehörde anzeigen. Zudem behalten bereits genehmigte Saufänge weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut angezeigt werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. März 2024 für die Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Prignitz sowie die kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus.
Neuer Praxisleitfaden erarbeitet
Erlaubt ist der Einsatz von Drahtgitterfallen, Kastenfallen, Fankkorralen und Netzfängen. Jägerinnen und Jäger können das für die jeweiligen Revierverhältnisse optimale Saufangmodell wählen, müssen dabei aber die Vorgaben des vom Forstministeriums für den Fallenfang neu überarbeiteten Praxisleitfadens beachten. Der Leitfaden bietet den Betreibern unter anderem mehr Handlungsspielraum beim Schließmechanismus der Falle. Er darf stärker mit moderner Überwachungstechnik kombiniert werden.
Interessenten können die Allgemeinverfügung und das Anzeigeformular hier online abrufen.