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topplus Afrikanische Schweinepest

ASP in Hessen: Diese Einschränkungen gelten auf Acker- und Grünland

In der ASP-Restriktionszone dürfen Landwirte Ihre Ackerflächen nur noch eingeschränkt bewirtschaften. Außerdem gilt ein generelles Jagdverbot.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem ersten Fall von Afri­kanischer Schweinepest (ASP) in Hessen wurde die Tierseuche bis zum Anfang dieser Woche bei weiteren fünf toten Wildschweinen nachgewiesen. Das hat das hessische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. Alle infizierten Tiere wurden innerhalb der 7300 ha umfassenden sogenannte Kernzone im Landkreis Groß-Gerau gefunden.

Einschränkungen im Ackerbau

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Um das Schwarzwild im Restriktionsgebiet zu halten, wurde dort ein generelles Jagdverbot erlassen. Die Tiere sollen möglichst nicht aufgeschreckt werden. Aus gleichem Grund gibt es Beschränkungen für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen:

  • Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Leguminosen sowie Gemenge und allen bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, dürfen aktuelle nicht maschinell bearbeitet bzw. beerntet werden. Mit Blick auf die in Kürze anstehende Getreideernte können die Behörden im Einzelfall Ausnahmen genehmigen.

  • Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutznahmen im Maisanbau sind zulässig bis zu einer Pflanzenhöhe von 1 m. Pflanzenschutzmaßnahmen mit Drohnen sind möglich.

  • In Sonderkulturen wie Zwiebeln, Kartoffeln, Rüben, Spargel, Erdbeeren, oder Rebland sowie allen weiteren Gemüse-, Kräuter- und Obstanlagen ist die maschinelle Bearbeitung und Ernte erlaubt. Die Landwirte sind jedoch angehalten, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Totfunde sind unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu melden.

  • Gras, Heu und Stroh aus der sogenannte infizierten Zone darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu bzw. Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Es sei denn, das Material wurde schon vor mehr als sechs Monaten gewonnen und seitdem vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 °C unterzogen.

Schutzzaun errichtet

Zusätzlich zu diesen Vorsichtsmaßnahmen wurde in der Region in der vergangenen Woche mit dem Bau eines Elektro-Schutzzaunes zur Abgrenzung der Kernzone begonnen. Im Süden ist der Zaun mittlerweile fertig gestellt.

Jetzt geht es darum, auch noch einen Zaun entlang des Rheins im Westen zu bauen. Dadurch soll ein Wandern der möglicherweise ASP-infizierten Wildschweine verhindert werden. Im Norden  bildet die Autobahn A60 eine Barriere, im Osten die A67.

Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzugrenzen. In der Kernzone wird nun nach Kadavern weiterer Wildschweine gesucht.

Bislang keine ASP-Anzeichen bei Hausschweinen

Unterdessen wurde ein Großteil der etwa 70 Schweine haltenden Betriebe in der Restriktionszone auf Anzeichen einer ASP-Infektion untersucht – bislang ohne Hinweise auf ein Überspringen der Seuche in die Hausschweinbestände.

Die meisten der dort ansässigen Betriebe halten weniger als zehn Schweine. Deren Verbringung ist bis auf weiteres grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind bei der Veterinärbehörde zu beantragen.

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