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ASP in Hessen: Zwei Autobahnen unweit des Fundortes

In Hessen arbeiten die Behörden an der Allgemeinverfügung, die unter anderem die Verbringung von Schweinen regelt. Der Fundort des infizierten Tieres liegt nicht weit von zwei Autobahnen entfernt.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem vorgestern bestätigten ASP-Fall bei einem Wildschwein in Hessen arbeiten die zuständigen Behörden intensiv an Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Ein ASP-Koordinierungsteam hat die Arbeit aufgenommen, um die nötigen Maßnahmen optimal aufeinander abzustimmen. Zudem ist ein Tierseuchenstab eingerichtet worden. Nach dem Fund des toten Tieres wurden zwei weitere Wildschweinekadaver entdeckt und untersucht. Beide Blutproben waren negativ. Die Falltiersuche wird fortgesetzt.

Kleine Betriebsstrukturen bereiten Sorge

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Die zuständigen Behörden prüfen derzeit, wie viele und welche Schweine haltenden Betriebe in der umgehend eingerichteten, rund 15 km großen Restriktionszone, liegen. Nach Informationen von top agrar soll es sich in dem Gebiet um eher kleinstrukturierte Betriebe handeln. Eine große Herausforderung dürfte daher sein, die zahlreichen Hausschweinebestände zu schützen und das Überspringen des ASP-Virus in diese Bestände zu verhindern.

Umso wichtiger ist es, das Schweinehalter die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu zählt u.a. ein striktes Betretungsverbot für betriebsfremde Personen. Auch Zäune helfen, Wildschweine von der Betriebsstätte fernzuhalten.

Zwei Autobahnen in Fundortnähe

Offen ist derzeit, auf welchem Weg sich das Wildschwein infiziert hat. Fest steht, dass der Fundort in einem Waldgebiet liegt, der in der Nähe der Autobahn A67 liegt. Eine zweite Autobahn, die A60, verläuft nördlich des Fundortes. Ein Übertragungsweg könnten daher weggeworfene Speiseabfälle sein. Immer wieder landen Wurstbrote auf Autobahnrastplätzen in der Natur statt im Mülleimer. In dem Gebiet sollen derzeit zudem viele Erntehelfer unterwegs sein, die im Gemüseanbau sowie bei der Ernte von Sonderkulturen helfen.

Allgemeinverfügung in Arbeit

Wie der Landkreis Groß-Gerau mitteilt, organisieren die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte aktuell die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von Fallwild und die Einrichtung von Kadaversammelplätzen. Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise wurden aktiviert, die Einrichtung von Bürgertelefonen wird geplant.

Das epidemiologische Expertenteam des Friedrich-Loeffler-Instituts wird die Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau ab Montag vor Ort unterstützen und berät bereits telefonisch.

Die Kreise, die in der Restriktionszone liegen, arbeiten aktuell an Allgemeinverfügungen, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren Haltung sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringen von Gülle regeln.

 

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