Vier Wochen nach der amtlichen Bestätigung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in der niedersächsischen Gemeinde Emsbüren hat der Landkreis Emsland jetzt die ASP-Schutzzone aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde gestern (4.08.22) veröffentlicht und tritt am heutigen Freitag in Kraft.
Gebiet wird Teil der Überwachungszone
Die Schutzzone wies einen Radius von drei Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb in Emsbüren auf. In ihr liegen nach Auskunft des Landkreises Emsland 31 Schweine haltende Betriebe. Mit der Aufhebung der Schutzzone wird dieses Gebiet jetzt Teil der Überwachungszone, die einen Radius von etwa zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb aufweist.
Etwas moderatere Auflagen
Damit entfallen auch die teilweise strengeren Auflagen, die bisher in der Schutzzone galten. Zum Beispiel können jetzt auch Ferkel von hier mit behördlicher Genehmigung in andere Betriebe in der Überwachungszone verbracht werden. Außerdem müssen Schlachtviehtransporte auf dem Weg zum Schlachthof nicht mehr verplombt werden, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.
Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich
Nach EU-Recht darf die Schutzzone frühestens 30 Tage nach der Seuchenfeststellung aufgeboben werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass es in keinem der Schweine haltenden Betriebe in der Schutzzone Hinweis für eine Virusverschleppung gab. Außerdem muss die Reinigung und Desinfektion des ASP-Seuchengehöfts abgeschlossen und amtlich abgenommen worden sein.
Hätte man bei den Bestandsuntersuchungen einen zweiten ASP-Fall entdeckt, wäre nach EU-Recht eine sogenannte Schutzzone III eingerichtet worden. Und die damit verbundenen Restriktionen hätten mindestens ein Jahr lang gegolten.