Das Bundeslandwirtschafts (BMEL)- und das Bundesumweltministerium (BMU) haben sich im Streit um die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) einigen können (top agrar berichtete). Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gibt sich mit den Vorschlägen jedoch nicht zufrieden und fordert Nachbesserungen in den Schlussverhandlungen. In einem Brief an Staatssekretärin Beate Kasch drückt Krüsken seine Vorbehalte gegenüber der aktuellen Einigung der beiden Ministerien aus, die zu erneuten Strukturbrüchen in der deutschen Tierhaltung führen würde.
Warnung vor Unterschieden innerhalb der EU
Krüsken warnt vor einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU. In Deutschland würden Tierhalter beim Stallneubau durch die TA-Luft gezwungen, teure Abluftanlagen zu installieren. In anderen EU-Mitgliedsstaaten dürften Landwirte aus einer ganzen Reihe emissionsmindernder Techniken wählen. Dies sei eine erhebliche Verschärfung der europäischen Vorschriften und wirke kontraproduktiv auf die angestrebte Harmonisierung innerhalb der EU, so der DBV-Generalsekretär. Auch die Nachrüstung teurer Emissionsminderungsverfahren bei Bestandsbauten mit einer Frist von fünf Jahren hält Krüsken für nicht umsetzbar.
TA-Luft verhindere Tierwohl
Klarheit fordert Krüsken beim Thema Tierwohl. Hier sei die Abwägung zwischen gesteigertem Tierwohl und der Emissionsminderung von großer Bedeutung. Bis dato sei nicht klar, welche Haltungsverfahren von Ausnahmereglungen in der TA-Luft berücksichtigt würden. Krüsken fordert eine transparente Auflistung tiergerechter Haltungsverfahren. Eine reine Bevorzugung des ökologischen Landbaus dürfe es dabei unter keinen Umständen geben. Eine bundesweite Einführung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) begrüßt Krüsken ebenfalls nicht und verweist auf die in den Bundesländern etablierten Beurteilungsverfahren von Geruchsimmissionen.
Mit Baurecht unverträglich
Beim Umbau der Tierhaltung helfe keine separate Betrachtung der TA-Luft. Vielmehr fordert Krüsken eine Vereinbarkeit von TA-Luft mit dem Bau- und dem Immissionsschutzrecht. Würde diese Vereinbarkeit nicht herbeigeführt, bestünden Unklarheiten bei den Genehmigungsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren würden unnötig verzögert, so Krüsken weiter.