„Es kann nicht sein, dass Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im wahrsten Sinne den Kopf dafür hinhalten müssen, wenn keine Einigung über tierschutzpolitische Ziele zustande kommt“, monierte BbT-Präsident Dr. Holger Vogel im Vorfeld des 38. Internationalen Veterinärkongresses des BbT, der in der vergangenen Woche im oberfränkischen Bad Staffelstein stattfand.
Gerade in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung seien viele Fragen zu lange offen geblieben, beispielsweise zu den Haltungsvoraussetzungen für Zuchtsauen. Zwar zeichne sich hier jetzt durch eine Anpassung der einschlägigen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Lösung ab, doch die Amtsveterinäre fühlten sich als Spielball gegensätzlicher Interessen von Tierhaltern und Tierschützern bzw. Gegnern der Nutztierhaltung in der aktuellen Form. Am besten könne das am Beispiel der Tiertransporte in Drittländer verdeutlicht werden, erklärte der BbT-Präsident. Unabhängig davon, wie man zu solchen Tiertransporten stehe, dürften die Unterzeichner der erforderlichen Dokumente nicht Gefahr laufen, wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit strafrechtlich belangt zu werden.
Deshalb sei es unabdingbar, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. „Mein Verband steht ohne Wenn und Aber zur Verantwortung des öffentlichen Veterinärdienstes im Tierschutz“, stellte Vogel klar. Allerdings dürfe das richtige Maß im Tierschutz nicht einer Individualentscheidung überlassen bleiben, sondern sei gesamtgesellschaftlich zu definieren.