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Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Afrikanische Schweinepest

Bekämpft Brandenburg die ASP zu schleppend?

Schweinehalter in Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt kritisieren die ASP-Bekämpfung in Brandenburg. Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des Brandenburger ASP-Krisenstabes hält dagegen.

Lesezeit: 6 Minuten

Darum gehts: Die brandenburgischen Behörden bekämpfen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nicht engagiert genug. Das kritisieren jedenfalls die Mitglieder der Interessen­gemeinschaften der Schweinehalter Brandenburgs, Sachsen, Thüringens (IGS) und des Schweinewirtschaftsverbandes Sachsen-Anhalt. Die Leiterin des Brandenburger ASP-Krisenstabes hält dagegen.

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Um die ASP schnell in den Griff zu bekommen, müssen Bund, Länder, Landkreise und Behörden vor Ort dringend strukturierter und zielgerichteter vorgehen. Dazu schlagen wir folgendes vor:

  • Grenzzaun zu Polen: Wir brauchen eine wildschweinfreie Zone entlang der Grenze zu Polen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) haben 2018, 2019 und 2020 von der Landesregierung in Potsdam wiederholt den Bau eines wildschweinesicheren Zaunes und die konsequente Bejagung der Schwarzkittel gefordert. Erst nach den ASP-Funden im September 2020 wurde mit dem Bau eines festen Zaunes begonnen. Abgeschlossen ist er aber bis heute nicht. Er weist immer noch große Lücken auf. An der Grenze zu Polen, zwischen Lebus und Frankfurt (Oder) existiert überhaupt kein Zaun.
  • Weiße Zonen/Kernzonen: Auch rund um die Kern- und Weißen Zonen ist der feste Zaun noch nicht komplett. Die vier Interessengemeinschaften der Schweinehalter (IGS) fordern seit Wochen, dass die ­stabile Einzäunung der Kerngebiete fer­tig­gestellt wird. Mobile Elek­trozäune bieten keinen ausreichenden Schutz – erst recht nicht, wenn sie unzureichend gewartet werden.
„Die Landesregierung bekämpft die ASP-Krise nicht engagiert und grundlegend. Sie verwaltet die Katastrophe.“ - Frank Tiggemann
  • Westlicher Zaun: Durch Schließen der wenigen Lücken im bereits vorhandenen festen Zaun entlang der Autobahnen 10, 11, 13 und 17 ließe sich das ASP-Risikogebiet mit einfachen Mitteln großflächig und nachvollziehbar eingrenzen. Das ist wichtig, um eine weitere Ausbreitung der Seuche gen Westen zu verhindern und die für den Fleischexport wichtigen Drittländer davon zu überzeugen, dass das ASP-Gebiet sicher vom Rest der Republik abgegrenzt ist.
  • Absprachen mit Polen: Wir fordern die Landesregierungen Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsens auf, in Absprache mit dem Bund Vereinbarungen mit Polen zu treffen, die ASP konzentriert zu bekämpfen. Wir fordern eine wildschweinfreie Weiße Zone zwischen beiden Ländern. Wenn ein zweiter Zaun auf polnischem Gebiet nicht möglich ist, sollte auf deutscher Seite ein doppelter Zaun im Abstand von 1 km errichtet werden. Der Korridor dazwischen muss langfristig schweinefrei bleiben. Werden ASP-positive Tiere in der Zone gefunden, darf Deutschland dadurch nicht den Status „ASP-frei“ verlieren.
  • Zentrale Koordination: Der Landeskrisenstab in Potsdam muss die Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten besser koordinieren. Die Zuständigkeiten dürfen nicht an den Kreisgrenzen enden. Zudem muss sich Potsdam zielführender mit den anderen Landesregierungen und dem Bundes­krisenstab abstimmen.
  • Bejagungskonzept: Wir fordern eine konsequente Entnahme des Schwarzwilds durch Berufsjäger, Personal des öffentlichen Dienstes und der Polizei/Bundeswehr in Kooperation mit den Jägern vor Ort. Dazu ist ein überregionales Entnahmekonzept erforderlich, das in Kooperation mit Forstwissenschaftlern, Landwirten und Jägern entwickelt und verbindlich festgelegt wird. Jäger, die diese Aufgabe in den gefährdeten Gebieten erledigen, sollten per Prämie (150 €/Tier) motiviert werden.
  • Ausgleichszahlungen: Höfe in den gefährdeten Gebieten müssen eine ­Ausgleichszahlung erhalten. Schäden, die sich aus den Besonderheiten der Schlachtung ergeben, müssen ebenso ausgeglichen werden wie Mindereinnahmen durch Einschränkungen bei der Flächennutzung.
  • Aufstallungspflicht: In Gefährdeten Gebieten muss für Schweine, die im Freiland oder mit Auslauf gehalten werden, eine Aufstallungspflicht bestehen. Ausfälle sind zu entschädigen.

KONTRA

Brandenburg hat bereits vor Jahren mit der ASP-Vorsorge begonnen. Dennoch hat uns die Seuche im September 2020 erreicht. Ziel unserer sofort eingeleiteten Maßnahmen ist, eine weitere ASP-Verbreitung nach Westen zu stoppen und das Übergreifen auf Hausschweinebestände zu verhindern. Aber der Kampf gegen die Seuche ist ein Langstreckenlauf, kein Sprint!

  • Grenzzaun zu Polen: Wegen des hohen Infektionsdrucks aus Westpolen haben wir Ende 2019 einen 120 km langen Elektrozaun zwischen Frankfurt (Oder) und Sachsen entlang der Grenze gebaut. Für einen präventiven festen Zaun gab es keine Rechtsgrundlage. Erst seit dem Ausbruch der ASP ist dies zur Gefahren­abwehr möglich. Planung und Bau starteten sofort. Vom 250 km langen Grenzzaun sind 150 km fertig (Stand 31.1.21). Munitionsfunde und Bodenaufweichungen verzögern jedoch die Arbeiten. Läuft alles nach Plan, soll der Grenzzaun Ende März 2021 stehen.



  • Weiße Zonen/Kernzonen: Die erste Maßnahme zur Seuchenbekämpfung sind stets mobile Zäune. Später werden sie durch feste Zäune ersetzt. Das erste Kerngebiet ist bereits durch einen doppelten, festen Zaun gesichert, in den beiden anderen Gebieten gehen die Arbeiten voran. Die Weißen Zonen umfassen jedoch 43 000 ha! Zudem gefährden Diebstähle sowie Vandalismus den Erfolg und Zaunkontrollen bzw. Reparaturen binden Ressourcen.
  • Westlicher Zaun: Je größer das Risikogebiet, desto geringer ist die Chance, die ASP in absehbarer Zeit zu tilgen. Für einen präventiven Zaun entlang der Autobahnen jenseits der Restriktionszonen gibt es bisher keine Rechtsgrundlage. Wir wurden beim Bund daher wegen eines Abschnitts der A 11 vorstellig.
  • Absprachen mit Polen: Die Grenzländer stehen in engem Austausch mit Polen. Eine gemeinsame Weiße Zone hat man dort leider abgelehnt. Wir haben den Bund mehrfach gebeten, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Eine Weiße Zone allein auf deutscher Seite hat den Nachteil, dass der Zaun nicht unmittelbar an der Grenze errichtet werden kann. Infizierte Wildschweine könnten weiter auf deutschen Boden gelangen. Sind sie ASP-positiv, verlängern sich die Sperrfristen.
„Wenn alles klappt, soll der Grenzzaun zu Polen Ende März 2021 fertig sein.“ - Anna Heyer-Stuffer
  • Zentrale Koordination: Für die ASPBekämpfung sind rechtlich die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch das Landeskrisenzentrum. Für übergeordnete Entscheidungen ist der Krisenstab verantwortlich. Die Strukturen und Kommunikationswege sind seit Jahren etabliert. Wir stimmen uns laufend eng mit dem Bund, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ab.
  • Bejagungskonzept: Für die Entnahme des Schwarzwilds gilt ein im November 2020 mit Sachverständigen abgestimmter Leitfaden. Externe Jäger können die ortsansässigen Jäger unterstützen. Es wird eine Aufwandsentschädigung von 30 bis 50 € (je nach Gewicht) und 100 € je Bache (> 50 kg) gewährt. Die Entschädigung wird dem Fortschritt der Entnahme und dem dadurch steigenden Aufwand angepasst.
  • Ausgleichszahlungen: Die Schäden durch ASP-Bekämpfungsmaßnahmen kön­­nen veterinärrechtlich nicht ausgeglichen werden. Dazu müsste ein Haus-schweinebestand infiziert sein. Zurzeit wird aber eine Richtlinie für pauschale Beihilfen erarbeitet, um den höheren Aufwand durch Veterinärauflagen und längere Transportwege abzupuffern.
  • Aufstallungspflicht: Genehmigungen zur Freilandhaltung in gefährdeten Gebieten Brandenburgs wurden entsprechend der Risikobewertung des FLI und der Forderung des Bundes widerrufen und Auslaufhaltungen auf der Grundlage der Schweinehaltungshygieneverordnung untersagt.
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