Landwirte, die in energieeffizientere Techniken investieren, können ab sofort eine noch attraktivere Förderung erhalten. Denn das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat das 2016 aufgelegte „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffiziens und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ überarbeitet. Die Fördersätze wurden erhöht, die Höchstgrenzen der Gesamtförderung angehoben und das Antragsverfahren verschlankt.
Gefördert werden Beratungen und Investitionen
Gefördert werden u.a. einzelbetriebliche Energieberatungen und Investitionen, z.B. in Energiespeicher oder in stromsparende Motoren für Lüftungsanlagen oder Getreidemühlen. Aber auch der überbetriebliche Wissenstransfer wird bezuschusst. Neu hinzugekommen ist zudem die Fördermöglichkeit für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Förderdeckel angehoben
Ziel des Programms ist, die CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen und Gartenbau-Unternehmen zu reduzieren, um unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Antragsberechtigt sind laut Teil A der Richtlinie klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Der Förderdeckel wurde auf bis zu 900 € je eingesparter Tonne CO2 angehoben.
Bewilligung durch das BLE
Antrags- und Bewilligungsbehörde für das Programm ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die genauen Förderrichtlinien, Programminformationen und Antragsunterlagen sind im Internet unter Bundesprogramm Energieeffizienz abrufbar.