Die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe in Brandenburg ist unverändert groß. In diesem Punkt waren sich die hochrangigen Experten einig, die auf Einladung des Bildungsvereins der Landwirtschaft, des Landesbauernverbandes und des Landestierarztes am vergangenen Freitag in der Gemeinde Seediener See trafen. Gemeinsam mit Landwirten diskutierten sie über Vorbeugung, Früherkennung und Maßnahmen im Seuchenfall.
Ein besonderes Risiko für die Einschleppung stelle der Mensch dar. Insbesondere die bevorstehende Urlaubssaison berge die Gefahr, dass Osteuropareisende infizierte Fleisch- und Wurstwaren nach Brandenburg einführen und unsachgemäß entsorgen. Über diesen Weg könnten sich Wildschweine infizieren und die Seuche in Brandenburg verbreiten.
Bereits ein ASP-Fall im Wildschweinbestand hätte - ohne dass ein Hausschwein betroffen ist - erhebliche Konsequenzen für Schweinehalter. Denn selbst bei einem regional begrenzten Seuchengeschehen würde Deutschland von vielen Ländern für den Export von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen gesperrt werden. Dramatisch wären damit auch die wirtschaftlichen Folgen in den vor- und nachgelagerten Bereichen.
Für den Seuchenfall in Hausschweinbeständen, so die anwesenden Sachverständigen, sei Brandenburg so gut wie möglich vorbereitet. Mit Spezialfirmen wurden bereits „Standby-Verträge“ geschlossen, die im Ernstfall betroffene Bestände töten, fachgerecht entsorgen und danach die Stallungen reinigen sowie desinfizieren. Aus der Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg stehen bei Seuchenausbruch in einem Hausschweinbestand die durch Tierhalter eingezahlten Mittel zur Verfügung. Dabei wird auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen der Tierverlust, im Sinne des marktüblichen Wertes, ausgeglichen.
Dr. Stephan Nickisch, Landestierarzt von Brandenburg, lenkte die Aufmerksamkeit insbesondere auf die strikte Umsetzung und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben. Dazu zählen die Einhaltung aller Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung, die Vermeidung des direkten und indirekten Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen sowie konsequente Hygienemaßnahmen, einschließlich der Reinigung/Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.
Die Einhaltung des Verfütterungsverbotes von Speiseabfällen an Schweine besitze eine hohe Priorität. Besondere Bedeutung bei der Vorbeugung und Früherkennung der ASP komme zudem den Jägerinnen und Jägern zu. Hier seien sowohl die intensive Bejagung der Schwarzwildbestände als auch verstärkte Aktivitäten beim Auffinden verendeten Schwarzwildes zu nennen.