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topplus Kommentar

Bürokratieabbau für Schweinehalter? Wer’s glaubt ...

Die Bundesregierung will Landwirte in Sachen Bürokratie entlasten. Doch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil, meint Redakteurin Gerburgis Brosthaus.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministeriums hat einen Plan für die Novelle des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dabei soll der Ringelschwanz künftig zur Normalität werden, und das Schwanzkupieren zur Ausnahme. Ein Kommentar von Redakteurin Gerburgis Brosthaus, Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Letzte Woche im Bundestag – im Brustton der Überzeugung verkündet Cem Özdemir: „Beim Bürokratieabbau geben wir jetzt Vollgas!“ Schön wär’s. Das „Vollgas“ des Agrarministers spüren die Bauern eher beim Aufbau neuer Hürden. Abschreckendes Beispiel ist die geplante Novelle zum Tierschutzgesetz, die den Kupierverzicht per Dokumentation durchsetzen will.

Sie schreibt Schweinehaltern tägliche Aufzeichnungen zu  Schwanz- und Ohrverletzungen vor, eine Risikoanalyse im Vier­monatstakt, alternativ Reduktionspläne. Ein Wust an Papier, der wertvolle Arbeitszeit bindet. Dem Tierschutz bringt es deutlich mehr, wenn Landwirte sich um ihre Tiere kümmern, statt noch mehr Zeit im Büro zu verbringen!

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Wenn noch etwas zu retten ist, dann über den Bundestag. Denn der Bundesrat hat bei diesem Einspruchsgesetz wenig Einfluss. Schweinehalter sollten den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten suchen. Die entscheiden, wahrscheinlich nach der Sommerpause, ob der Entwurf so angenommen wird – oder ob Deutschland es ernst meint beim Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

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