4 Monate, 100 Betriebe: So sieht die Bilanz der neuen Bundesförderung aus
Laut BMEL hat nun der 100. Betrieb die Förderung für Investitionen zum Umbau der Tierhaltung beantragt. Insgesamt stehen dafür im Jahr 2024 150 Mio. € zur Verfügung.
Wenige Monate nach Einführung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung am 1. März 2024 hat nun der einhundertste Betrieb Fördermittel beantragt. Mit diesen Geldern unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schweinehaltende Betriebe dabei, ihre Ställe auf tier- und umweltgerechtere Haltungsbedingungen umzustellen. Bislang wurden insgesamt rund 63 Mio. € an Fördermitteln beantragt. Im Jahr 2024 stehen insgesamt bis zu 150 Mio. € aus dem Bundeshaushalt im Fördertopf bereit.
Den hundertsten Antrag hat ein Betrieb aus Bayern eingereicht, wie das BMEL mitteilt. Die meisten Anträge haben bislang Betriebe aus Niedersachsen (36) eingereicht, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11). Die Mehrheit der Anträge kommt von konventionell wirtschaftenden Betrieben, 20 % der Anträge stammen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
325 Anträge auf laufende Förderung
Seit Anfang Juni können Schweinehalter zudem Anträge für die Förderung der laufenden Mehrkosten in Tierwohlställen stellen. Dazu müssen sich jedoch die zugehörigen Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme registrieren.
Bisher wurden 26 Organisationen oder Kontrollsysteme von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten eingereicht. Die investive Förderung und die Förderung der laufenden Kosten können dabei unabhängig voneinander beantragt werden.
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Wenige Monate nach Einführung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung am 1. März 2024 hat nun der einhundertste Betrieb Fördermittel beantragt. Mit diesen Geldern unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schweinehaltende Betriebe dabei, ihre Ställe auf tier- und umweltgerechtere Haltungsbedingungen umzustellen. Bislang wurden insgesamt rund 63 Mio. € an Fördermitteln beantragt. Im Jahr 2024 stehen insgesamt bis zu 150 Mio. € aus dem Bundeshaushalt im Fördertopf bereit.
Den hundertsten Antrag hat ein Betrieb aus Bayern eingereicht, wie das BMEL mitteilt. Die meisten Anträge haben bislang Betriebe aus Niedersachsen (36) eingereicht, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern (je 18) sowie Nordrhein-Westfalen (11). Die Mehrheit der Anträge kommt von konventionell wirtschaftenden Betrieben, 20 % der Anträge stammen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
325 Anträge auf laufende Förderung
Seit Anfang Juni können Schweinehalter zudem Anträge für die Förderung der laufenden Mehrkosten in Tierwohlställen stellen. Dazu müssen sich jedoch die zugehörigen Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme registrieren.
Bisher wurden 26 Organisationen oder Kontrollsysteme von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und 325 Betriebe haben Anträge auf Förderung für die laufenden Mehrkosten eingereicht. Die investive Förderung und die Förderung der laufenden Kosten können dabei unabhängig voneinander beantragt werden.