Der Bundesrat verlangt ein Finanzierungskonzept für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit einer stärker ökologischen und tiergerechten Ausrichtung - und schlägt dazu vor allem die Einführung einer Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte vor. Dies ergibt sich aus einer Entschließung, die der Bundesrat am 5. März fasste und der Bundesregierung zuleitete.
Umsetzung der Borchert-Kommission
Darin fordert er die Bundesregierung auf, zeitnah konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen aus der sogenannten Borchert-Kommission einzuleiten, um die notwendigen Voraussetzungen für den Umbau der Tierhaltung zu schaffen, informierte die Bundesrat-Pressestelle nach der Plenarsitzung. Der ehemalige Landwirtschaftsminister hatte im Auftrag der Bundesregierung ein Papier erstellt, zu dem am 2. März 2021 eine Machbarkeitsstudie präsentiert wurde.
Tierwohl-Abgabe als wesentliches Element
Aus Sicht des Bundesrates ist die Einführung einer Tierwohl-Abgabe auf Fleisch, Milch und andere tierische Produkte ein zentrales Element zur Finanzierung für die notwendige Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Tierhaltung - die auch von der Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt werde. Die Abgabe soll die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards honorieren, um bessere Haltungsbedingungen mitzufinanzieren, erklärt der Bundesrat weiter.
Eine solche sei auch erforderlich, um klare Rahmenbedingungen für Investitionen der Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Die Bundesregierung solle noch in dieser Legislaturperiode schlüssige Konzepte dazu vorlegen, fordern die Länder.
Tierwohl-Label für bessere Kennzeichnung
Ein weiterer wichtiger Baustein sei die zeitnahe Einführung eines staatlichen verpflichtenden Tierwohllabels, betont der Bundesrat. Denn viele Verbraucher wünschten sich eine Kennzeichnung für Lebensmittel, die Auskunft über das Tierwohl bei Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren gibt.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung - feste Fristen gibt es hierfür nicht.