Zur Stärkung der Bauern unterstützt die EU deren Zusammenschlüsse in Erzeugerorganisationen. Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk sieht hier einen guten Ansatzpunkt, um Erzeugern die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich ihre Mindestverkaufspreise festzulegen. Hauk hat dazu am Freitag eine Bundesratsinitiative eingebracht.
Mit einem Gesetzesantrag im Bundesrat soll anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre zugehörigen Erzeugerorganisationen und deren angeschlossene Erzeuger verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. „So kann die Angebotsseite im Fleischsektor gestärkt werden. Denn die wirtschaftliche Produktion ist Grundvoraussetzung, damit die Sicherstellung des Tierwohls langfristig überhaupt erfolgen kann“, erklärte Minister Hauk.
Ein klarer Vorteil des Gesetzesantrages sei, dass die Erzeuger einen größeren Spielraum hätten und flexibler auf Marktentwicklungen und unterschiedliche regionale Gegebenheiten reagieren könnten, als dies bei prozentualen Steuererhebungen oder starren Mengenabgaben der Fall wäre. Zudem bliebe die Verantwortung zur Weiterentwicklung und Gestaltung des Angebots sowie die Verbesserung der Markstellung in den Händen der Erzeuger selbst. „Andere Wettbewerber außerhalb der Erzeugervereinigung werden nicht beschränkt“, so der Minister.
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ISN-Bewertung
Die ISN meint, das Mindestpreismodell sei nicht zu Ende gedacht. Ein einseitig von Erzeugerseite erzwungener Mindestpreis könne nicht funktionieren. Auch könne man das Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage nicht gänzlich aushebeln. Hier gebe es genug Beispiele mit Hauspreisen, die immer dann von den Schlachtunternehmen gemacht würden, wenn die Preisempfehlung der Erzeugerseite nach Ansicht der jeweiligen Schlachtunternehmen nicht zur Marktsituation passe, erklärte ISN-Marktexperte Klaus Kessing.
Einseitig festgesetzte Mindestpreise funktionieren ihm zufolge nur mit Außenschutz, nur für einen kompletten Markt und nur mit garantierter Abnahme, zum Beispiel durch den Staat beziehungsweise eine Intervention, oder mit Mengenbegrenzung beziehungsweise Quote. „Wenn Mindestpreise greifen sollen, dann können die nur direkt zwischen den Marktpartnern im Einvernehmen vereinbart werden“, betonte Kessing. Dann werde man aber auch das Gesamtangebotspaket und die Preisgestaltung insgesamt vereinbaren müssen.
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Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte
Im zweiten Teil der Bundesratsinitiative geht es um weitere Verbesserungen bei der Betäubung der Tiere bei der Schlachtung. „Ich bin überzeugt davon, dass die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte nicht nur zu mehr Sicherheit der Anwender beim Erwerb und Betrieb solcher Anlagen, sondern auch zu mehr Tierwohl bei der Betäubung führen wird“, betonte Minister Hauk.
Die Betäubung ist der sensibelste Bereich in der Schlachtung, neben gutem Personal ist vor allem auch eine zuverlässige Technik entscheidend. Dies sorgt für mehr Tierschutz aber auch für mehr Sicherheit der Betreiber im Einsatz der Geräte.
Die beiden eingebrachten Anträge werden jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten.