Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt die unter anderem von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) initiierte europäische Kampagne „Ceci n'est pas un steak“ (zu deutsch: "Das ist kein Steak"). Wie der DBV in der vergangenen Woche in Berlin in dem Zusammenhang klarstellte, werden die europäischen Landwirte den Verbrauchern auch weiterhin sowohl tierische als auch pflanzliche Proteine bereitstellen. Dazu zählten auch die Rohstoffe für vegane Produkte. Allerdings sollten Imitate wie Analogkäse und Fleischersatz mit eigener und ehrlicher Produktidentität auftreten, statt Bezeichnungen und Charakteristika von echten Fleisch- und Milchprodukten zu kopieren, mahnte der Bauernverband. Hier sei mehr Kreativität gefragt, um das grundlegende Paradoxon der Nachahmerprodukte aufzulösen.
Eine Branche, die den Anspruch habe, Mainstream zu werden, sollte es nicht nötig haben, sich ihren guten Ruf aufzubauen, indem sie ihr Marketing auf existierende Produkte und den Kampf gegen diese Produkte ausrichte. Er habe die Hersteller der fleischlosen Nachahmerprodukte schon seit langem aufgefordert, sich bei der Bezeichnung „ehrlich zu machen“, erklärte der DBV. Leider zeige sich die „Imitate-Branche“ von der Kritik unbeeindruckt und wende noch nicht einmal die eigens für sie verfassten Veggie-Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches an. Dabei werde gerne der Vorwand benutzt, die Schaffung der richtigen Bezeichnung, wie beispielsweise „Erbsenbratling“ respektive dessen Vermarktung wäre zu kostenträchtig.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bezeichnete dieses Vorgehen als eine „merkwürdige Form von Trittbrettfahrerei“. Ein Marketing, mit dem das Original erst in Verruf gebracht und dann in der Bezeichnung kopiert werde, sei unlauter. Krüskens sprach sich für die sofortige Schaffung eines EU-Bezeichnungsschutzes für Fleisch und Wurst aus. Es könne nicht sein, dass im Lebensmittelrecht eine Bezeichnung wie „veganes Filet“ zulässig sei, während beispielsweise die Bezeichnung „veganes Leder“ zu Recht unzulässig sei.