Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das von Greenpeace in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Schweinehaltung für nicht nachvollziehbar. Die juristischen Aussagen sind aus Sicht des DBV „wenig belastbar“. Eine Klage würde die Anstrengungen für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung konterkarieren.
Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer ersten Bewertung auf das heute von Greenpeace vorgelegte Rechtsgutachten zur Schweinehaltung. „Nach dem bisher bekannt gewordenen Inhalt scheinen die juristischen Aussagen wenig belastbar zu sein“, so der DBV in einer Mitteilung. Die deutsche Schweinehaltung sei das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie. „Die Schweinehaltung unterliegt einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge sowie einem engmaschigen Kontrollsystem durch die zuständigen Veterinärbehörden und durch Eigenkontrollen der Wirtschaft“, schreibt der DBV weiter.
Die Tierhaltungsverfahren würden ständig nach aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis weiterentwickelt. „Das erfolgt mit ständiger Begleitung von Wissenschaft, Beratung und Veterinären auf Basis der sich ebenfalls weiterentwickelnden gesetzlichen Regelungen“, ist der DBV überzeugt. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe die Branche darüber hinaus eigenständig über die breit angelegte Initiative Tierwohl nochmals weitere Impulse gegeben.
„Eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert Investitionen in neue, tiergerechtere Ställe, die nur leistbar sind, wenn Vertrauen in rechtliche Rahmenbedingungen besteht“, schreibt der DBV. Die jetzt von Greenpeace vorgeschlagene Normenkontrollklage würde die laufenden und kommenden Anstrengungen für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung konterkarieren, weil zusätzliche Rechtsunsicherheit entstehe. Ein solches Vorgehen hält der DBV für unverantwortlich und legt den Schluss nahe, dass es Greenpeace weniger um die Verbesserung als vielmehr um die Abschaffung der Tierhaltung und Verlagerung ins Ausland zu gehen scheine, heißt es beim DBV abschließend.