Der Europäische Tier- und Naturschutzverein (ETN) will Schweinemästern Investitionen in tiergerechtere Haltungsverfahren erleichtern. Dazu schreibt der Verein für das laufende Kalenderjahr 2018 Fördermittel in Höhe von 300.000 € aus - eine Summe, mit der man angesichts der Höhe der Auflagen allerdings nicht weit kommen wird.
Förderfähig sind bestehende Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die durch entsprechende Maßnahmen den Tieren verbesserte Haltungsbedingungen bieten wollen. Die Förderung erfolgt – je nach Umfang der Verbesserungsmaßnahmen – durch einen 30 bis 70 %-igen Zuschuss. Der verbleibende Anteil wird als zinsloses Darlehen für 5 Jahre gewährt.
Der Verein hat nach eigenen Angaben mit Schweineexpertinnen und –experten einen Kriterienkatalog erarbeitet. Zu den Mindestkriterien gehört unter anderem ein Platzangebot von 2,50 m2, davon mindestens 1 m2 innen und 1,5 m2 im Auslauf. Spaltenböden sind nicht erlaubt. Bei der Fütterung sind nur regionales, gentechnikfreies Futter bzw. Heu und Grassilage erlaubt, und das Tier-Fressplatz-Verhätlnis muss 1 : 1 betragen.
Bewerbungen sind ab sofort möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.09.2018. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen und den Förderantrag finden Sie im Internet unter www.schweinehaltung.etnev.de oder Sie wenden sich direkt an die Geschäftsstelle des ETN unter info@etn-ev.de oder Telefon 02245/6190-0.