Die deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat eine weitere Hürde auf dem Weg zur Umsetzung genommen. Auf Nachfrage von top agrar haben sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als auch das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) bestätigt, dass die EU-Kommission die 7. Änderungsverordnung ohne Einwände notifiziert hat. Die entsprechende Einspruchsfrist ist verstrichen. Als nächster Schritt steht die Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger an. Fachleute rechnen damit in Kürze.
Ausführungshinweise in finaler Abstimmung
Bevor die Haltungsverordnung endgültig in Kraft tritt, müssen noch die sogenannten Ausführungshinweise verabschiedet werden. Diese werden von den Ländern erarbeitet und sollen in Kürze veröffentlicht werden. Die Ausführungshinweise stehen später im Handbuch "Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen" der Bundesländer. Die Ausführungshinweise sind u.a. wichtig für die Überwachungsbehörden. Diese können die Hinweise z.B. als Hilfe bei der Beurteilung bzw. Auslegung von bestimmten Sachverhalten heranziehen.
Das Notifizierungsverfahren
Die Notifizierung von bestimmten Länderverordnungen ist immer dann nötig, wenn die neuen Vorgaben relevant für den EU-Binnenmarkt sind, also Auswirkungen auf andere Mitgliedsstaaten haben. Sobald ein Mitgliedsland der EU einen Rechtsakt zugesandt hat, tritt zunächst die Sperr- bzw. Stillhaltefrist in Kraft. In diesem Zeitraum darf Deutschland zum Beispiel die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht in Kraft setzen.