Ferkelaufzüchter können sich ab dem 4. November bei der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Die Meldefrist endet am 2. Dezember 2024. Ihnen winkt ein Tierwohlentgelt von 4,50 € für jedes Ferkel, das sie nachweislich an einen ITW-Mäster vermarkten. Im Bonus ist der Anteil des Ferkelerzeugers enthalten. Ferkel, die an Nicht-ITW-Mäster gehen, erhalten keinen Bonus.
Ausländische Ferkel zugelassen
Erstmals können sich auch ausländische Betriebe registrieren. Einerseits aus kartellrechtlichen Gründen, andererseits um die Ferkellücke in der ITW aufzufüllen. Denn ITW hat sich den Kettenschluss vom Ferkel zum Schlachtschwein zum Ziel gesetzt. Aktuell stehen 26,6 Mio. ITW-Mastschweinen nur 15,2 Mio. ITW-Ferkel gegenüber. Für ausländische Betriebe kommt als zusätzliches Kriterium die chirurgische Kastration unter Schmerzausschaltung hinzu. Zugelassen sind die Isofluran-Narkose oder die Injektionsnarkose durch einen Tierarzt.
Woher kommt das Geld?
Das Tierwohlentgelt stammt aus dem Ferkelfonds, den der Lebensmitteleinzelhandel speist. Zudem zahlen die Schlachthöfe 1 € bzw. 1,5 €/Tier der Bonuskürzung in den Fonds, die für Mäster von Nicht-ITW-Ferkeln gilt. Da der Geldfluss in den Ferkelfonds nicht sicher kalkuliert werden kann, wird im Dezember vor Zulassung von neuen Betrieben das Budget geprüft. Bei Überzeichnung entscheidet das Losverfahren. Rückmeldungen an die Antragsteller verschickt die ITW voraussichtlich Mitte Dezember.