Spätestens drei Jahre, nachdem sie den Isofluran-Sachkundenachweis erworben haben, müssen die betroffenen Landwirte ihre praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Narkose von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüfen lassen. So schreibt es die Isofluran-Sachkundeverordnung vor. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung in Präsenz teilnehmen, um ihren Wissensstand in punkto Isoflurannarkose aufzufrischen.
„Blaue Briefe“ vom Veterinäramt
Für Ferkelerzeuger, die die Sachkunde bereits in 2020 erworben haben, wurden von Tierärzten, Landwirtschaftskammern und Fortbildungseinrichtungen bereits im Herbst bis Winter letzten Jahres dazu zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Etliche Landwirte besitzen den Sachkundenachweis aber auch erst seit 2021. Für sie läuft jetzt die Frist für die Nachschulung ab. In Nordrhein-Westfalen wurden bereits einige Betriebsleiter von den zuständigen Veterinärämtern angeschrieben und an die Frist erinnert.
Zusätzliche Nachschulung in NRW
Für diese Nachzügler bietet die Landwirtschaftskammer NRW am 31.05.2024 von 9 bis 11 Uhr kurzfristig eine zusätzliche Schulung auf Haus Düsse an. Die Teilnahmegebühr beträgt 39 € pro Person. Interessenten können sich auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer NRW anmelden.