Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung droht im Bundesrat zu scheitern. Eine Empfehlung, die Vorlage der Bundesregierung nach Maßgabe von Änderungen anzunehmen, erreichte vergangene Woche im Agrarausschuss nur eine denkbar knappe Mehrheit. Eine Zustimmung nächste Woche im Plenum der Länderkammer erscheint angesichts der Gewichtung der Länderstimmen und der zahlreichen Enthaltungen im Ausschuss derzeit eher unwahrscheinlich.
Inzwischen hat der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, an die Länder appelliert, der Verordnung in der Bundesratssitzung am 20. September zuzustimmen.
Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung soll die Voraussetzung für die Anwendung der Kastration unter Isoflurannarkose schaffen. Insbesondere sollen der bisherige Tierarztvorbehalt aufgehoben und es den Landwirten ermöglicht werden, die Betäubung selbst durchzuführen. Die Kastration unter Isoflurannarkose stellt der Bundesregierung zufolge neben der Ebermast und einer Impfung gegen Ebergeruch die dritte Alternative für die Landwirte dar, wenn das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
„Wir sollten den Landwirten die Durchführung der Betäubung nicht verwehren“, heißt es in dem Schreiben von Aeikens an die Chefs der Staatskanzleien der Länder. Andernfalls werde dieser Weg für die meisten Betriebe wirtschaftlich nicht umsetzbar sein. Damit drohten weitere Strukturbrüche sowie ein Abwandern der Ferkelerzeugung in andere Länder, warnt der Staatssekretär und verweist darauf, dass auch die Ebermast und die Immunokastration nur für einen Teil der Betriebe in Frage kämen.
DBV: Das können Tierärzte nicht leisten!
Sollte die Verordnung keine Mehrheit finden, ist die Isoflurannarkose nur im Beisein eines Tierarztes möglich, erklärt der BAuernverband. Da die Verfahren Jungebermast und insbesondere die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) derzeit von den nachgelagerten Stufen (Schlachtwirtschaft und Handel) deutliche Grenzen aufgezeigt bekommen – insbesondere die Immunokastration wird überwiegend abgelehnt - und darüber hinaus diese Verfahren für kleinere Betriebe nicht ohne weiteres umzusetzen sind, werden aus Sicht des DBV mehr als zwei Drittel der männlichen Ferkel weiterhin kastriert werden müssen – ab 2021 nunmehr mit Betäubung.
Das sei durch die vorhandenen Tierärzte nicht zu leisten und führe vor allem für kleinere Betriebe zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen. In der Folge sei ein nicht unerheblicher Strukturbruch zu befürchten. Insofern appelliert der DBV an die Bundesländer, in der Bundesratssitzung am 20.09.2019 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zuzustimmen.