Brandschutzkonzepte sind in der Regel auf die Rettung von Menschen ausgelegt – so auch in Stallbaugenehmigungen. Tiere sind also im Ernstfall von Personen abhängig, die sie nach draußen bringen. In der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie in Seddiner See fand deshalb vergangene Woche der Kongress „Effektiver Brandschutz in der Nutztierhaltung“ statt. Dabei tauschten Landwirte, Feuerwehrleute, Behörden, Wissenschaft und Handwerk ihre Erfahrungen aus und diskutierten neue Konzepte zum Schutz von Mensch und Tier – inklusive praktischer Übungen. Eingeladen hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Die wichtigste Erkenntnis: Wenn es brennt, verhält sich jede Tierart anders. Pferde etwa sind Fluchttiere, die sich im Brandfall in Sicherheit bringen können, wenn sie die Möglichkeit haben. Kühe und Schweine hingegen, die nie den Stall verlassen haben, werden das auch im Brandfall nicht von allein tun. Ein Muttertier würde sogar in den brennenden Stall zurück kehren, wenn der Nachwuchs noch dort wäre.
„Seitens der Feuerwehrleute gab es ein großes Interesse an diesem Wissen. Bei der praktischen Übung ging es aber grundsätzlich darum, Berührungsängste gegenüber großen Stalltieren zu nehmen“, erläutert Dominik Lenz vom Ministerium.
Brandgefahr frühzeitig bannen
Landwirte, Feuerwehrleute und Überwachungspersonal wurden auf dem Kongress ebenso für potentielle und vermeidbare Gefahren sensibilisiert.
Die häufigsten Ursachen für Stallbrände:
- Kurzschlüsse bzw. unsachgemäße elektrische Installationen
- Mangelhaft angebrachte Photovoltaik-Anlagen auf Stalldächern
Was Landwirte deshalb beachten sollten:
- Elektroinstallationen grundsätzlich von Fachleuten einrichten und warten lassen
- Strohballen oder anderes feuergefährdetes Material nicht in der Nähe von Sicherungskästen lagern
Spezialfall Spaltenboden
Schweine aus einem brennenden Stall zu retten, ist bei herkömmlichen Spaltenböden besonders gefährlich, so der Tenor eines Erfahrungsberichts auf dem Kongress. Denn Retter und Tiere können schnell in die darunterliegenden Güllekanäle einbrechen. So müssten Schweine zur Rettung zumeist herausgetragen werden, wobei sich die Retter nicht selbst gefährden dürfen und alle Maßnahmen mit der Einsatzleitung abgesprochen sein müssen.
Heruntertropfende Deckenbestandteile führen bei Schweinen zu starken Verbrennungen Ohren und Schwänzen und der nackten Haut. Daher müssen gerettete Schweine anschließend intensiv tierärztlich versorgt werden.
Vorbild für andere Bundesländer
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde am vergangenen Mittwoch eine praktische Brandschutzübung unter realistischen Bedingungen in einem Stall der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung durchgeführt. Laut Ministerium äußerten viele Teilnehmende den Wunsch, dieses Format in absehbarerer Zeit zu wiederholen. Thüringen werde als nächstes Bundesland den Ball aufnehmen und dabei von Brandenburg unterstützt.
„Wir benötigen von Regierungsseite schnellstmöglich konkrete rechtliche Brandschutzvorgaben und Verpflichtungen für Evakuierungs- und Havariepläne in Tierhaltungen“, resümiert die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke. Grundsätzlich habe der Kongress gezeigt, dass die brandschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen dringend verbessert werden müssten.