In Frankreich erwartet das Landwirtschaftsministerium durch das bevorstehende Ende der betäubungslosen Ferkelkastration keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Erzeuger. Das Ministerium verwies in der vergangenen Woche auf die Regelungen des im Oktober verabschiedeten zweiten Gesetzes zur Stärkung der Erzeuger. Die Auflage der Betäubung werde an den Abschluss eines Vertrages nach den neuen Vorgaben gebunden, die wiederum die Berücksichtigung der Produktionskosten und damit auch die Weitergabe der zusätzlichen Belastung sicherstellten. Ähnlich wird den Ressortangaben der Absatz von Ferkeln für die Produktion von Fleisch für Qualitätssiegel geregelt; Ausnahmen werde es hingegen für die Direktvermarktung und kleine Betriebe geben.
Merkblätter und Fernschulungen zur lokalen Schmerzausschaltung
Die betäubungslose Ferkelkastration wird im Frankreich zum 1. Januar 2022 verboten. Dem chirurgischen Eingriff muss dann eine Betäubung vorausgehen, die von den Tierhaltern beziehungsweise ihren Mitarbeitern durchgeführt werden kann. Zur Unterstützung veröffentlichte das Ministerium in der vergangenen Woche Merkblätter zur lokalen Schmerzausschaltung und -behandlung sowie Hintergrundinformationen zu den wissenschaftlichen Grundlagen. Ende des Monats soll zudem ein Fernschulungsmodul zur Verfügung stehen, das vom Fachinstitut für Schweinehaltung (Ifip) gemeinsam mit einem Veterinärverband erarbeitet wurde. Ergänzt werden soll das Modul durch technische Anweisungen in schriftlicher Form und eine praktische Einweisung durch einen lokalen Tierarzt.