Die EU Kommission will das europäische Tierschutzrecht überarbeiten. Die Gesetzesvorschläge werden in der zweiten Jahreshälfte 2023 erwartet. Vor diesem Hintergrund hat Frankreich nach Abstimmung mit beteiligten Interessensgruppen nun Empfehlungen an die EU-Kommission weitergeleitet.
Wie das französische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche mitteilte, fordert Frankreich dazu auf, den EU Binnenmarkt stärker zu harmonisieren und dadurch Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren. Dies erfordere, dass europäische Normen auch für Exporte von tierischen Produkten aus Drittländern gelten.
Darüber hinaus spricht Frankreich sich für die Einführung einer europäischen Tierschutzkennzeichnung aus. Sie soll allerdings freiwillig für tierische Erzeugnisse auf dem EU-Markt gelten.
Betäubungslose Ferkelkastration Eu-weit verbieten
Frankreich fordert die EU außerdem auf, die Haltungs- und Transportbedingungen der Nutztiere zu verbessern. Dazu gehöre insbesondere ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und des Kükentötens. Ebenso sollten Tierschutzbeauftragte in den Betrieben ernannt, das Personal geschult und eine europäische Beobachtungsstelle für Tiertransporte eingerichtet werden.
Darüber hinaus ist das Pariser Ministerium der Ansicht, dass bei der Erarbeitung der neuen Vorgaben wissenschaftliche Erkenntnisse, alternative Produktionsmethoden und Folgenabschätzungen berücksichtig werden müssen. Außerdem brauche es für die Umsetzung der neuen Vorgaben eine ausreichend lange Übergangsfrist.
ISN: Weitere Verschärfungen im Ordnungsrecht fördern Ausstiegswelle
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) beurteilt die Harmonisierung der EU-Vorgaben grundsätzlich als wichtig und richtig, denn gerade deutsche Schweinehalter treffe das national zusätzlich verschärfte Ordnungsrecht hart. Deutschland sei bereits bei der Ferkelkastration und den neuen Haltungsvorgaben für Sauen vorgeprescht. Durch die anstehenden Regulierungen z.B. zum Kupierverzicht befürchtet die ISN weitere Wettbewerbsverzerrungen.
„Was wir brauchen, ist ein Gesetzgebung im Gleichschritt der EU-Staaten. Wichtig ist es aber auch, dass das gemeinsame Niveau auf dem die EU-Staaten sich dann bei den Regulierungen einigen, mit Augenmaß gewählt wird“, so die ISN. Keinesfalls dürfe die Harmonisierung dazu führen, dass auf die deutschen Schweinehalter noch weitere Verschärfungen im Ordnungsrecht hinzukommen. Schon jetzt seien viele deutsche Schweinehalter durch die rasanten Entwicklungen in der Gesetzgebung überfordert und würden als Folge aussteigen.