In einem gemeinsamen Brief rufen Tier-, Verbraucher-, und Umweltschutzverbände die SPD-Abgeordneten auf, Ende November im Bundestag gegen die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration zu stimmen. Sie argumentieren damit, dass die Verlängerung der Übergangsfrist gegen das Staatsziel Tierschutz verstoße und damit verfassungswidrig sei. Damit stützen sie sich auf die zwei Gutachten des Rechtswissenschaftlers der Universität Mannheim, Prof. Jens Bülte, und des Tierschutzrechtsexperten Dr. Christoph Maisack. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hingegen verweist gegenüber top agrar darauf, dass es gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium ausreichend geprüft habe, dass die Regelung auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.
LEH offen für Alternativen
In dem offenen Brief beschreiben die Verbände die Ebermast und die Immunokastration als „wirtschaftlichste Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration“. Einige Einzelhandelsketten hätten bereits öffentlich bekannt gegeben, Fleisch von immunokastrierten Ebern abzunehmen. Darunter seien Aldi-Süd und Aldi-Nord, Edeka-Südwest, Penny und Rewe. Der Discounter Lidl Deutschland versuchte am Montag per Twitter Offenheit für die Alternativen zur chirurgischen Ferkelkastration zu demonstrieren. „Lidl setzt seit 2012 auf Jungebermast und akzeptiert alle gesetzlich zugelassenen Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration“, schrieb das Unternehmen bei Twitter.
Grüne gehen von Verfassungsbruch aus
Von der Opposition im Bundestag wird es vermutlich keine Unterstützung für den Koalitionsantrag zur Fristverlängerung geben. Die Grünen teilen die Einschätzung der Umwelt- und Tierschutzverbände laut der das Bundesverfassungsgericht die Regelung wieder kippen könnte. „Es zeugt von einem unsäglichen Politikverständnis, wenn Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht werden sollen, obwohl von einer Verfassungswidrigkeit ausgegangen werden muss“, sagte der Agrarsprecher der Grünen Friedrich Ostendorff.
FDP will eigene Initiative einbringen
Auch die FDP wird im Bundestag nicht für die Fristverlängerung stimmen. „Die Bundesregierung will nun weitere zwei Jahre nutzen, um die noch immer nicht ausgereiften Alternativen praxisgerecht fortzuentwickeln. Was das BMEL hier als Planung voranstellt, hätte jedoch schon längst passieren müssen“, sagte die FDP-Agrarpolitikerin und stellvertretende Agrarausschussvorsitzende, Carina Konrad. Parallel zu dem Antrag von CDU/CSU und SPD will die FDP einen eigenen Antrag zur Sauenhaltung zur Abstimmung im Bundestag stellen. Darin fordert sie schnellstmöglich eine Methode zur Ferkelkastration zu ermöglichen, „die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz in zufriedenstellendem Maße gerecht wird“. Lösungen, bei denen es zu erhöhten Ferkelverlusten komme oder bei denen die Schmerzausschaltung nicht ausreichend gewährleistet sei, seien nicht akzeptabel, schreibt die FDP.
Vierter Weg ist kein Thema mehr
Noch diese Woche will die große Koalition die Verlängerung der Frist bis Ende 2020 über eine Fraktionsinitiative von CDU/CSU und SPD in den Bundestag einbringen. Den gemeinsamen Text dafür wollen die Fraktionsvorstände am Dienstag beschließen. Die Abstimmung im Bundestag ist für Ende November geplant. Parallel dazu will die Koalition die arzneimittelrechtliche Zulassung für das Narkosemittel Isofluran beschleunigen. Bis zum 30. Juni 2019 soll die Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelerzeuger möglich sein. Ab September 2019 sollen Schulungsprogramme von Tierärzten für Landwirte zur Durchführung der verschiedenen alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration angeboten werden. Außerdem soll es eine Aufklärungskampagnen geben, um eine größere Akzeptanz der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration bei den Verbrauchern herzustellen. Der vierte Weg, die Lokalanästhesie durch den Landwirt, ist politisch derzeit kein Thema mehr.