Am Montag berät der Agrarausschuss des Bundesrates die Änderungsanträge zum Referentenentwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSNHV). Die Zahl der Änderungsanträge soll mittlerweile bei rund 30 liegen. Vor allem Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung sehen Nachbesserungsbedarf. Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) sowie mehrere Interessensgruppen von Landwirten und praktizierenden Tierärzten haben im Vorfeld der Sitzung des Agrarausschusses die Chance genutzt und Lösungsansätze zu kritischen Diskussionspunkten formuliert. Wichtig sind den Unterzeichnern unter anderem folgende Punkte:
- Der Referentenentwurf sieht vor, das im Hinblick auf die Schadgaskonzentration in einem Schweinestall das Wort „dauerhaft“ gestrichen werden soll. Das würde bedeuten, dass der Tierhalter bereits bei einer einzigen Überschreitung des zulässigen Wertes belangt werden kann. Die BFL schlägt deshalb vor, dass man sich hier entsprechend der Vorgehensweise bei der Ermittlung der Maximalen-Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Werte) orientiert. Das heißt mindestens vier Messungen im Tagesverlauf unter Berücksichtigung der Gewichtung des Messergebnisses mit der üblichen Aufenthaltszeit der Tiere in den jeweiligen Bereichen.
- Aus Sicht der BFL müssen hochgelegte Tröge bei der Berechnung der Länge der Kastenstände berücksichtigt werden. Befindet sich der Trog am Boden, schlägt die BFL eine Kastenstandlänge von 200 cm, bei 15 cm hochgelegten Trögen von 180 cm.
- Im Hinblick auf die Größenvorgaben bei Abferkelbuchten spricht sich die BFL für eine Bodenfläche von 6 m2 aus. Der Referentenentwurf sieht momentan 6,5 m2.
Das komplette BFL-Papier finden Sie hier: