Heute fiel der Startschuss. Ferkelerzeuger, die ihren Abnehmern auch nach dem 1.1.2021 kastrierte Ferkel anbieten wollen, können ab sofort für die Anschaffung der bis zu 10.000 € teuren Geräte dafür bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration tritt heute in Kraft.
Bis zu 5.000 € pro Landwirt
Das Geld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Fördersumme kann bis zu 60 % der Anschaffungskosten betragen, maximal jedoch 5.000 € je Sauenhalter. Gefördert werden allerdings nur solche Geräte, die in punkto Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind. Zurzeit laufen die Prüfungen dafür bei der DLG auf Hochtouren.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) stellt für die Förderung in 2020 insgesamt 20 Mio. € zur Verfügung. Landwirtschafliche Betriebe können die Fördermittel bis zum 1. Juli 2020 bei der BLE beantragen. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst muss der Landwirt bei der BLE einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme stellen. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Landwirt dann das Gerät anschaffen. Nach dem Kauf und der Bezahlung stellt der Käufer dann bei der BLE einen Antrag auf Auszahlung der Förderung.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der BLE unter www.ble.de/ferkelnarkose. Für Fragen steht die BLE zudem telefonisch unter 0228/6845-3900 oder per mail unter ferkelnarkose@ble.de zur Verfügung.
Eine Marktübersicht über die fünf derzeit in Deutschland zur Verfügung stehenden Isofluran-Narkosegeräte finden Sie in der Februarausgabe von top agrar (2/2020) ab Seite S17. Ein PDF des Beitrags können Sie hier herunterladen.