Die Verbraucher in Italien und Frankreich können sich demnächst einfacher über die Herkunft von Fleisch informieren. Italien hat nach Angaben des mitgliederstärksten Landwirtschaftsverbandes (Coldiretti) von der Europäischen Union grünes Licht für eine „Made in Italy“-Kennzeichnung auf Fleisch- und Wurstwaren erhalten.
Demnach hat die Brüsseler Behörde innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Einwände gegen die Pläne der italienischen Regierung erhoben. Vorgesehen ist laut Coldiretti, dass auf den Etiketten das Land, in dem die Tiere geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, angegeben werden muss. Die Formulierung „100 % italienisch“ dürfe somit nur noch verwendet werden, wenn die Tiere in Italien geboren, aufgezogen und geschlachtet worden seien.
Erlaubt sind dem Verband zufolge auch Angaben wie „Herkunft: EU“ oder „EU und Drittländer“. Coldiretti verspricht sich von den Kennzeichnungsvorgaben mehr Absatzchancen für die heimische Veredlungswirtschaft und insbesondere die Schweinemäster.
Die 5.000 heimischen Schweinehalter würden durch die Corona-Krise und unlauteren Wettbewerb in die Knie gezwungen. Nach Angaben des Verbandes gehen Schätzungen davon aus, dass drei von vier in Italien verkauften Schinken aus ausländischem Fleisch hergestellt werden, ohne dass dies bisher auf dem Etikett ersichtlich gewesen sei. Geliefert werde das Fleisch meist „aus großen Schlachthöfen in den nördlichen Ländern, wie etwa dem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück“.
Keine Fleischbezeichnungen für Veggies
Auch in Frankreich hofft man, durch mehr Transparenz bei Herkunftsangaben den heimischen Tierhaltern unter die Arme greifen zu können. Anfang Juni ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass die Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung auf Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ausdehnt; bislang galt dies nur für Rindfleisch.
Derzeit wird nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir mehr als ein Drittel des Geflügels für die Außer-Haus-Verpflegung importiert. Ausgeweitet werden die Kennzeichnungsvorgaben in Frankreich zudem für Kakaoprodukte und Honig. So müssen bei einer Mischung von Honigen aus mehr als zwei Ländern alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden.
Verboten wird zudem die Verwendung von üblicherweise mit Fleischprodukten assoziierten Bezeichnungen für vegetarische Produkte mit einem signifikanten Anteil pflanzlicher Rohstoffe, wobei der Anteil noch näher definiert werden muss.