Neuer Nackenschlag für die deutschen Ferkelerzeuger: Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte „Magdeburger Urteil“ bestätigt, nach dem Sauen nicht mehr in Kastenständen stehen dürfen, in denen sie sich nicht ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können.
Neuer Nackenschlag für die deutschen Ferkelerzeuger: Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte „Magdeburger Urteil“ bestätigt, nach dem Sauen nicht mehr in Kastenständen stehen dürfen, in denen sie sich nicht ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Konkret heißt das: Kastenstände für Sauen müssen in Zukunft so breit sein wie die Sau hoch ist.
Besondere Brisanz erhält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dadurch, dass die Vorgaben nun bundesweit umzusetzen sind „Die Veterinärämter, die die Auslegungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bislang moderat ausgelegt haben, werden die höchstrichterliche Entscheidung künftig strenger umsetzen müssen“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Rechtsanwaltskanzlei Dombert in Potsdam. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Sichtweise auf Nachfrage von top agrar noch einmal klipp und klar. Rechtsanwältin Frau Dr. Schäfrich rät Landwirten, die ihre Kastenstände bislang noch nicht umbauen mussten, Kontakt mit ihrem Kreisveterinär aufzunehmen. „Nehmen sie das Thema nicht auf die leichte Schulter und fragen sie ihren Kreisveterinär, was im Einzelfall zu tun ist“, so die Expertin.
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Neuer Nackenschlag für die deutschen Ferkelerzeuger: Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte „Magdeburger Urteil“ bestätigt, nach dem Sauen nicht mehr in Kastenständen stehen dürfen, in denen sie sich nicht ungehindert hinlegen und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Konkret heißt das: Kastenstände für Sauen müssen in Zukunft so breit sein wie die Sau hoch ist.
Besondere Brisanz erhält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dadurch, dass die Vorgaben nun bundesweit umzusetzen sind „Die Veterinärämter, die die Auslegungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bislang moderat ausgelegt haben, werden die höchstrichterliche Entscheidung künftig strenger umsetzen müssen“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich von der Rechtsanwaltskanzlei Dombert in Potsdam. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Sichtweise auf Nachfrage von top agrar noch einmal klipp und klar. Rechtsanwältin Frau Dr. Schäfrich rät Landwirten, die ihre Kastenstände bislang noch nicht umbauen mussten, Kontakt mit ihrem Kreisveterinär aufzunehmen. „Nehmen sie das Thema nicht auf die leichte Schulter und fragen sie ihren Kreisveterinär, was im Einzelfall zu tun ist“, so die Expertin.