Der Deutsche Tierschutzbund übt heftige Kritik an den jüngsten Äußerungen von Vion und Müller-Fleisch. Ein Preisabzug für Jungeber und Immunokastrate, wie von Müller-Fleisch angekündigt, sei in keiner Weise gerechtfertigt. Nur wenn die nachgelagerte Branche das Fleisch sicher abnehme und fair bezahle, stünden den Landwirten alle tierschutzgerechten Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration wirklich offen.
Der „Vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf aus Sicht der Tierschützer dagegen keine Alternative sein. Die von Vion geforderte Methode sei als tierschutz- und gesetzeswidrig einzustufen, da sie nicht die vom Tierschutzgesetz geforderte Schmerzausschaltung bei der Kastration der Ferkel sicherstelle.
Schlachtbranche müsse sich klar positionieren
„Ab dem 1.1.2021 ist die betäubungslose Kastration verboten. Wenn sich Unternehmen wie Vion und Müller-Fleisch jetzt kurz vor Fristende negativ zu den tierschutzgerechten Alternativen Ebermast und Immunokastration äußern, Abzüge für Schlachttiere ankündigen oder sich für eine tierschutz- und gesetzeswidrige Methode aussprechen, ist dies erschreckend und absolut kontraproduktiv“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes in einer Pressemitteilung. „Landwirte, die im Sinne des Tierschutzes handeln, brauchen jetzt eine klare Positionierung der Schlachtunternehmen und eine faire Bezahlung – keine weiteren Unsicherheiten.“
Vion-Manager Dr. Heinz Schweer hatte in einem Interview mit Agrar Europe gefordert, die Lokalanästhesie bei der Kastration zuzulassen, unter anderem, weil viele Kunden Eber- sowie Improvac-Fleisch aufgrund der „spezifischen Eigenschaften“ ablehnten. Dass es bei Eberfleisch noch gewisse Schwierigkeiten in der Verarbeitung gebe, sei zum Teil verständlich. Die Vorbehalte gegenüber dem Fleisch immunokastrierter Tiere seien hingegen unbegründet. Hier fehle es einfach am Willen, die vermarktungstechnischen Hürden weiter abzubauen, kritisiert der Tierschutzbund.
Improvac-Eber wie Kastrate bezahlen
Kritik üben die Tierschützer auch an Müller-Fleisch, da der Konzern kürzlich bekanntgab, den Mästern für das Fleisch von Ebern und Immunokastraten jeweils sechs Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht (SG) abzuziehen. Die mit Improvac geimpften Tiere seien keine vollständig intakten Eber. Ihre Schlachtkörper ähnelten je nach Impftermin eher denen von Kastraten.
Die Ausbildung des Ebergeruchs werde bei korrekter Anwendung der Impfung wirksam verhindert, argumentiert der Deutsche Tierschutzbund. Die Qualität müsse daher entsprechend bezahlt werden. Abzüge seien weder aus wissenschaftlicher Sicht noch aufgrund der bisher vorliegenden Praxiserfahrungen gerechtfertigt. Im Gegenteil: In anderen Ländern gebe es sogar einen Zuschlag für immunokastrierte Tiere.