In der Schweiz sollen künftig beim Schlachten noch mehr Tierschutzaspekte beachtet werden. Dazu will das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seine Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) umfassend überarbeiten. Da mehr als die Hälfte der Artikel angepasst werden soll, erfolgt eine Totalrevision der Verordnung. Laut BVL sind insbesondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen. Das Bundesamt hat jetzt die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Die neue Verordnung habe zum Ziel, den Stress und die Leiden für die Tiere weiter zu vermindern und das Tierwohl bei der Schlachtung besser zu gewährleisten, erklärte das BVL.
Bei den Änderungen in der Verordnung würden unter anderem die Ergebnisse der 2018 und 2019 durchgeführten Analyse „Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben“ berücksichtigt. Mit den Anpassungen werden laut BVL neue wissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt. Dazu zählten Präzisierungen, die eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sicherstellten. Die Verordnung enthalte aber auch grundlegende Neuerungen wie beispielsweise die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Großbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolge derzeit ausschließlich mit CO2. Die gesetzlichen Vorgaben würden nun so formuliert, dass künftig auch Gasgemische eingesetzt werden könnten, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt würden als CO2.