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Neues BMEL-Plakat „Schutz vor Tiereuchen“

Die Gefahr einer Einschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest in deutsche Nutztierbestände ist so groß wie nie zuvor. Das größte Gefahrenpotenzial geht dabei vom Menschen selbst aus. DAS BMEL hat jetzt ein neues Merkblatt mit den wichtigsten Schutzmaßnahmen vor Tierseuchen zusammengestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gefahr einer Einschleppung des Erregers der Afrikanischen Schweinepest in deutsche Nutztierbestände ist so groß wie nie zuvor. Das größte Gefahrenpotenzial geht dabei vom Menschen selbst aus. Deshalb ist es wichtig, die Biosicherheit des eigenen Betriebes kritisch unter die Lupe zu nehmen und Schwachstellen rechtzeitig zu beseitigen.


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Die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des eigenen Schweinebestandes vor Tierseuchen sind in der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung geregelt. Je nach Betriebsgröße müssen unterschiedliche Auflagen erfüllt werden. Dabei werden drei Kategorien unterschieden:

  • Schutzmaßnahmen die für alle Schweinehaltungen gelten, unabhängig von der Größe des Tierbestandes.
  • Maßnahmen, die für Schweinehalter mit 20 bis 700 Mastschweinen, 3 bis 150 Sauen bzw. Kombibetriebe mit 3 bis 100 Sauen gelten.
  • Und Maßnahmen, die für Betriebe mit mehr als 700 Mastschweinen, über 150 Sauen oder Kombibetriebe mit mehr als 100 Sauen gültig sind.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die wichtigsten Schutzmaßnahmen für diese drei Kategorien jetzt noch einmal anschaulich auf einem Plakat zusammengefasst. Die Einhaltung der Vorgaben ist wichtig. Denn wer sich nicht daran hält, muss in einigen Bundesländern im Fall eines Seuchenausbruchs mit empfindlichen Kürzungen der Entschädigungszahlungen durch die Tierseuchenkasse rechnen.


Das Plakat können Sie hier herunterladen: 

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