Die Bundesregierung ist zurzeit dabei, die Einhaltung von Tierschutzvorschriften bei Transporten durch die Entwicklung einer Datenbank zu verbessern. Sie soll Behörden und Veterinäre vor Ort bei der Bewertung von Transportrouten unterstützen.
Das bereits bestehende europäische Meldesystem „Traces“ zur Rückverfolgbarkeit im grenzüberschreitenden Handel mit Tieren und tierischen Produkten kann wegen fehlender Funktionalitäten für eine Echtzeitüberwachung von Tiertransporten derzeit allerdings noch nicht genutzt werden. So lautet die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur digitalen Tiertransportkontrolle.
Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass das Traces-System derzeit zu „Traces NT“ weiterentwickelt werde. Dieses werde im Wesentlichen ein System zur Zertifizierung in puncto Tiergesundheit sein. Darüber hinaus soll „Traces NT“ dem Austausch von Informationen und Dokumenten beim innergemeinschaftlichen Handel und der Einfuhr dienen.
Grundsätzlich wäre Traces nach Ansicht der Bundesregierung zur Überwachung von Tiertransporten geeignet, nachdem verschiedene Funktionen ergänzte würden. Die Entscheidung darüber liege jedoch bei der Europäischen Kommission, die auch zu prüfen habe, ob hierfür die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen erforderlich sei.
Deutschland sei bereits an die EU-Kommission herangetreten und habe diese aufgefordert, dem Tierschutz beim Transport von Tieren stärker zu beachten und dazu die EU-Tierschutz-Transportverordnung zu überarbeiten, heißt es in der Antwort.
Grundsätzlich bestünden bereits jetzt Möglichkeiten der Behörden, auf GPS-Navigationsdaten von Transporten zurückzugreifen. Wie diese Systeme in den Mitgliedstaaten einheitlich und effektiv genutzt werden könnten, werde derzeit auf EU-Ebene beraten. Eine Vereinheitlichung oder Zusammenführung von Systemen und technischen Standards werde von der Bundesregierung empfohlen.